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Über Offenlegung sprechen: Erklärung der Division of Corporation Finance zu Angeboten und der Registrierung von Wertpapieren auf den Märkten für Crypto-Assets

vor 3 weeks
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Einleitung

Heute hat die Division of Corporation Finance im Rahmen ihrer Mission zum Schutz der Investoren klargestellt, wie die Bundeswertegesetzgebung auf bestimmte Angebote und Registrierungen von Wertpapieren auf den Crypto-Asset-Märkten anwendbar ist. Die Erklärung der Division behandelt nicht die Frage, ob ein bestimmtes Angebot als Wertpapier gilt, sondern bietet Leitlinien für Emittenten von Wertpapieren.

Anwendungsbereich

Diese Angebote und Registrierungen könnten Eigen- oder Fremdkapitalwertpapiere von Emittenten betreffen, deren Aktivitäten mit Netzwerken, Anwendungen oder Crypto-Assets verbunden sind. Darüber hinaus könnten auch Angebote und Registrierungen von Relevanz sein, die Crypto-Assets betreffen, die im Rahmen eines Investmentvertrags angeboten werden oder diesem unterliegen. Wenn ein Crypto-Asset kein Wertpapier ist und nicht Teil eines Investmentvertrags ist, ist eine Registrierung oder Qualifikation im Rahmen des Angebots nicht erforderlich.

Offenlegungsanforderungen

Die Erklärung spiegelt die Beobachtungen der Division hinsichtlich der Offenlegungen wider, die als Antwort auf bestehende Anforderungen bereitgestellt wurden, und berücksichtigt Fragen zur Offenlegung im Zusammenhang mit Crypto-Assets, die der Division zugegangen sind. Diese Leitlinien könnten für Unternehmen hilfreich sein, die sich mit den rechtlichen Aspekten ihrer Crypto-Asset-Angebote befassen.

Die Erklärung stellt einen ersten Schritt dar, um relevante Offenlegungen zu identifizieren, damit Investoren grundlegende Informationen über die Projekte und Unternehmen erhalten, in die sie investieren möchten.

Wichtige Aspekte der Offenlegung

Die Division hebt insbesondere Offenlegungen über den Entwicklungszeitplan eines Crypto-Netzwerks oder einer Anwendung, dessen Funktionen und Prozesse sowie eine klare Erklärung der Rechte der Inhaber des relevanten Wertpapiers hervor, wie etwa Dividenden, Gewinnbeteiligungen oder Stimmrechte.

Registrierungspflichten und -fragen

Die Erklärung verdeutlicht, dass ein Token, das kein Wertpapier ist, dennoch in einem Wertpapierangebot verkauft werden kann. Gleichzeitig wird jedoch auch die Möglichkeit eingeräumt, dass ein zentrales Crypto-Unternehmen Eigen- oder Fremdkapitalwertpapiere oder ein Crypto-Asset ausgibt, das selbst als Wertpapier eingestuft wird.

Kontaktmöglichkeiten

Personen mit weiteren Fragen zu den bestehenden Offenlegungsvorgaben im Kontext von Crypto-Assets können sich mit ihren Anliegen an die Division wenden. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die Division zu kontaktieren. Auch die Crypto Task Force begrüßt Anfragen und Rückmeldungen zu dieser Erklärung.

Danksagung

Wir möchten Cicely LaMothe, der amtierenden Direktorin der Division of Corporation Finance, und ihrem Team für ihre gewissenhafte Arbeit danken, um klare Aussagen über die Anwendbarkeit von Wertpapierregulationen auf Crypto-Assets zu liefern. Die Crypto Task Force und andere Mitglieder der Kommission arbeiten daran, Leitlinien bereitzustellen, wann und ob Emittenten von Crypto-Assets sich „registrieren lassen müssen“ und welche Informationen diese Registrierung umfassen würde.

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