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Mitteilung über die Verlängerung des Zeitraums für Entscheidungen zur Regeländerung des Grayscale Ethereum Trust ETF und des Grayscale Ethereum Mini Trust ETF zur Genehmigung von Staking

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WERTPAPIER- UND BÖRSENKOMMISSION

Freigabe-Nr. 34-102855; Aktenzeichen SR-NYSEArca-2025-13

Mitteilung über die Verlängerung des Zeitraums für die Entscheidung

Selbstregulierende Organisationen; NYSE Arca, Inc.; Mitteilung über die Verlängerung des Zeitraums für die Entscheidung der Kommission über einen vorgeschlagenen Regeländerungsantrag zur Änderung des Grayscale Ethereum Trust ETF und des Grayscale Ethereum Mini Trust ETF zur Genehmigung des Stakings der von den Trusts gehaltenen Ether.

Datum: 14. April 2025.

Regeländerungsantrag

Am 14. Februar 2025 reichte NYSE Arca, Inc. („Börse“) bei der Securities and Exchange Commission („Kommission“) gemäß Abschnitt 19(b)(1) des Securities Exchange Act von 1934 („Gesetz“) und Regel 19b-4 einen vorgeschlagenen Regeländerungsantrag ein, um die Vorschriften zu ändern, die das Listing und den Handel von Anteilen des Grayscale Ethereum Trust ETF und des Grayscale Ethereum Mini Trust ETF regeln, um Staking zu ermöglichen. Der vorgeschlagene Regeländerungsantrag wurde am 3. März 2025 zur Kommentierung im Bundesregister veröffentlicht.

Entscheidungsfrist

Abschnitt 19(b)(2) des Gesetzes sieht vor, dass die Kommission innerhalb von 45 Tagen nach Veröffentlichung der Mitteilung über die Einreichung eines Regeländerungsantrags oder innerhalb eines verlängerten Zeitraums von bis zu 90 Tagen, den die Kommission festlegen kann, entscheiden muss, sofern sie dies für angemessen hält und ihre Gründe dafür veröffentlicht, oder sofern dies von der selbstregulierenden Organisation akzeptiert wird. Der 45. Tag nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung ist der 17. April 2025. Die Kommission hat diesen 45-tägigen Zeitraum verlängert.

Die Kommission erachtet eine längere Frist als angemessen, um genügend Zeit zu haben, den vorgeschlagenen Regeländerungsantrag sowie die damit verbundenen Fragestellungen eingehend zu prüfen. Daher legt die Kommission gemäß Abschnitt 19(b)(2) des Gesetzes den 1. Juni 2025 als Datum fest, bis zu dem sie den Regeländerungsantrag genehmigen oder ablehnen oder Verfahren einleiten soll, um zu entscheiden, ob sie den Antrag ablehnen wird (Aktenzeichen SR-NYSEArca-2025-13).

Unterschrift

Für die Kommission, durch die Abteilung für Handel und Märkte, gemäß delegierter Befugnis.
Sherry R. Haywood,
Assistenzsekretärin.

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