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Animoca Brands erhält vorläufige Genehmigung von der Finanzaufsichtsbehörde Abu Dhabi

vor 3 Wochen
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Animoca Brands erhält vorläufige Genehmigung von der FSRA

Animoca Brands gab am Montag bekannt, dass es eine vorläufige Genehmigung von der Finanzaufsichtsbehörde Abu Dhabi (FSRA) erhalten hat. Dies stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung der Tätigkeit als regulierter Fondsmanager in einem der aktivsten digitalen Vermögenszentren des Nahen Ostens dar. Der in Hongkong ansässige Web3-Investor erklärte, dass die Genehmigung der FSRA es ihm ermöglichen würde, sobald die Bedingungen erfüllt sind und die endgültige Genehmigung erteilt wird, einen kollektiven Investmentfonds im Abu Dhabi Global Market (ADGM) zu verwalten. Für ein Unternehmen, das sich seit langem an der Schnittstelle von Gaming, NFTs und digitalen Vermögenswerten positioniert hat, stellt dieser Schritt einen Vorstoß in institutionelles Terrain dar.

Expansion im Nahen Osten

Die Expansion im Nahen Osten gewinnt mit der regulatorischen Unterstützung aus Abu Dhabi an Dynamik. Animoca Brands beschreibt sich selbst als Anbieter von Beratungsdiensten für digitale Vermögenswerte und als Investmentmanagementarm, der mittlerweile mehr als 600 Portfoliounternehmen unterstützt. Die vorläufige Genehmigung stärkt diese Strategie, indem sie dem Unternehmen eine klarere regulatorische Grundlage für die Kapitalbildung und Fondsstrukturen bietet.

Das Unternehmen hat seine Präsenz im Nahen Osten stetig ausgebaut und unterhält bereits eine Niederlassung in Dubai, um die Web3-Aktivitäten in der Region zu unterstützen. Die Entscheidung aus Abu Dhabi, obwohl noch bedingt, fördert seinen Plan, eine regulierte Präsenz in wichtigen Märkten aufzubauen, vorbehaltlich lokaler Lizenzen und Genehmigungen.

Äußerungen von Omar Elassar

Omar Elassar, Geschäftsführer für den Nahen Osten und Leiter globaler strategischer Partnerschaften bei Animoca Brands, sagte: „Die VAE sind ein wachsendes Zentrum für Aktivitäten im Web3 und digitalen Vermögenswerten. Diese vorläufige Genehmigung unterstützt unsere regionale Strategie, regulierte, institutionelle Wege für die Teilnahme zu schaffen, während wir weiterhin mit Gründern und Unternehmen im gesamten Ökosystem zusammenarbeiten.“

Regulatorische Rahmenbedingungen

Die Beamten des ADGM rahmten den Schritt als Teil ihrer Bemühungen ein, mehr Blockchain- und digitale Vermögensakteure in ein regelbasiertes Umfeld zu ziehen. Animoca Brands verfolgt den Ausbau seiner regulatorischen Aktivitäten parallel zu einer Rückkehr zu den öffentlichen Märkten. Anfang dieses Monats trat das Unternehmen in eine unverbindliche Vereinbarung mit der an der Nasdaq notierten Currency Group ein, um eine Umkehrfusion anzustreben, die eine Bewertung von etwa 1 Milliarde USD anstrebt, mit einem Abschluss, der bis Ende 2026 erwartet wird. Wenn diese Bedingungen erfüllt werden, würden die Aktionäre von Animoca Brands etwa 95 % der ausgegebenen Aktien des fusionierten Unternehmens besitzen, während bestehende Currency-Aktionäre etwa 5 % halten würden.

Der vorgeschlagene Deal würde Animocas Rückkehr zu den öffentlichen Märkten markieren, nachdem das Unternehmen 2020 aufgrund von Governance-Bedenken und seiner Beteiligung an kryptobezogenen Aktivitäten von der Australian Securities Exchange delistet wurde.

Voraussetzungen für die endgültige Genehmigung

Unternehmen müssen Kapital- und Betriebsbedingungen erfüllen, um über den Status der vorläufigen Genehmigung hinauszukommen. In Abu Dhabi können Krypto-Unternehmen nicht einfach mit dem Betrieb auf der Grundlage einer vorläufigen Genehmigung beginnen. Unternehmen führen zunächst Vorantragsgespräche, reichen einen detaillierten regulatorischen Geschäftsplan, Eigentumsinformationen, Finanzprognosen und ihren Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein. Die FSRA überprüft dann die Technologie, die Verwahrungsvereinbarungen und das Führungspersonal, einschließlich der leitenden Führungskräfte und Compliance-Leiter. Erst nach diesen Prüfungen erteilt die Aufsichtsbehörde eine vorläufige Genehmigung, die ein bedingtes grünes Licht darstellt und keine Lizenz zum Betrieb ist.

Die vorläufige Genehmigung kommt mit einer Liste von Anforderungen, wie z.B. das Erfüllen von Mindestkapitalanforderungen, das Finalisieren von Systemen, das Erhalten von Aufenthaltsvisa für Schlüsselpersonal und das Einholen von Drittprüfungen. Sobald ein Unternehmen diese Bedingungen innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens erfüllt und dies der FSRA nachweist, kann es die vollständige Genehmigung für Finanzdienstleistungen erhalten. Diese endgültige Lizenz ermöglicht es dem Unternehmen, sich im ADGM zu gründen, eine kommerzielle Lizenz zu sichern und regulierte Aktivitäten wie Handel, Verwahrung oder Beratungsdienste für virtuelle Vermögenswerte aufzunehmen. Gut vorbereitete Antragsteller durchlaufen den gesamten Prozess in der Regel innerhalb weniger Monate.

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