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ASIC beantragt Entscheidung des Obersten Gerichts zu Krypto-Ertragsprodukten nach Urteil zugunsten von Block Earner

vor 6 Stunden
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Berufung der ASIC gegen Block Earner

Die australische Aufsichtsbehörde für Unternehmen, die Australian Securities and Investments Commission (ASIC), strebt eine Sondergenehmigung vom Obersten Gerichtshof an, um gegen ein Urteil zugunsten der Krypto-Firma Block Earner Berufung einzulegen. Dieses Urteil hat den rechtlichen Status von Ertragsprodukten für digitale Vermögenswerte zur Debatte gestellt.

Klarstellungen zur Definition von Finanzprodukten

Die ASIC bittet das Gericht um Klarstellung, wie zinsbringende und Vermögensumwandlungsprodukte gemäß dem Unternehmensgesetz behandelt werden sollten. „Die Definition des Finanzprodukts wurde in breiter und technologie-neutraler Weise formuliert. ASIC ist der Ansicht, dass es im öffentlichen Interesse liegt, dies zu präzisieren“, erklärte die Behörde. „Diese Klarstellung ist wichtig, da sie für alle Finanzprodukte und -dienstleistungen gilt, unabhängig davon, ob sie Krypto-Vermögenswerte beinhalten oder nicht.“

Erforderlichkeit einer Sondergenehmigung

Eine Sondergenehmigung ist notwendig, um beim Obersten Gerichtshof von Australien Berufung einzulegen, da das Gericht dies nur in Fällen erheblicher rechtlicher Fragen oder Angelegenheiten von öffentlichem Interesse gewährt. Berufungen werden nicht automatisch akzeptiert, und die ASIC muss zunächst die Erlaubnis des Gerichts einholen.

Frühere Gerichtsurteile

Im April hob eine Entscheidung des Vollgerichtshofs der Bundesgerichtsbarkeit frühere Feststellungen gegen Block Earner auf. Die ASIC hatte argumentiert, dass Block Earner ein festverzinsliches Krypto-Produkt namens „Earner“ ohne eine entsprechende Lizenz für Finanzdienstleistungen angeboten habe. Der Vollgerichtshof befand, dass das Angebot nach geltendem Recht kein Finanzprodukt darstellt, was einen Rückschlag für die Bemühungen der ASIC bedeutet, Krypto-Dienstleistungen denselben regulatorischen Rahmen wie traditionellen Finanzprodukten zuzuordnen.

Zusätzliche rechtliche Entwicklungen

Dieser Fall wurde dem Gericht nach einem früheren Urteil des Bundesgerichts im Februar 2024 vorgelegt, in dem festgestellt wurde, dass Block Earner unlizenzierte Handlungen begangen hatte, als das Earner-Produkt zwischen März und November 2022 angeboten wurde. Das Gericht wies jedoch die Ansprüche von ASIC gegen das variable Ertragsprodukt von Block Earner, „Access“, zurück und entband das Unternehmen im Juni von Strafen. Diese Entscheidung wurde von der ASIC angefochten, während Block Earner eine Gegenberufung einbrachte, was schließlich im Urteil des Vollgerichtshofs im April 2025 mündete.

Aktueller Stand von Block Earner

Block Earner, der Handelsname von Web3 Ventures Pty Ltd, hat das Produkt mittlerweile eingestellt und erklärt, keine Pläne zur Wiederauflage zu haben. Das Unternehmen argumentiert, dass sein Angebot es Kunden ermöglichte, Krypto zu festen Bedingungen zu leihen und Zinsen zu erhalten, ohne Gelder zusammenzuführen oder Benutzer geschäftlichen Risiken auszusetzen. „Von Anfang an haben wir darauf geachtet, dass unser modernes Produktsortiment in eine weniger moderne regulatorische Umgebung passt“, erklärte Charlie Karaboga, CEO und Mitgründer von Block Earner, im April. Der Oberste Gerichtshof hat bislang noch keinen Termin für die Prüfung des Antrags von ASIC festgelegt. Decrypt hat Block Earner um eine Stellungnahme gebeten.

Bearbeitet von Sebastian Sinclair

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