Neue Unterstützung für den Kryptowährungssektor in Australien
Die australische Wertpapieraufsichtsbehörde (ASIC) hat eine neue Phase der Unterstützung für den Kryptowährungssektor eingeleitet. Sie erteilt Genehmigungen für Lizenzen und Verwahrungsausnahmen für bestimmte Stablecoins und Wrapped Tokens, um Innovation und Wachstum im digitalen Vermögens- und Zahlungssektor Australiens weiter zu fördern.
Klassenhilfe und Erleichterungen
Die am Donnerstag angekündigte Klassenhilfe befreit Intermediäre, die sich mit der sekundären Verteilung von berechtigten Stablecoins und Wrapped Tokens befassen und separate Lizenzen für Australian Financial Services (AFS), Märkte oder Clearingeinrichtungen besitzen.
ASIC gewährte zudem separate Erleichterungen, die es Anbietern ermöglichen, digitale Vermögenswerte, die als Finanzprodukte gelten, in Omnibus-Konten zu halten, vorausgesetzt, sie befolgen geeignete Aufzeichnungs- und Abstimmungsverfahren. Diese Maßnahme baut auf der Entscheidung von ASIC im September auf, eine Klassenhilfe für Stablecoin-Intermediäre zu gewähren, die es Distributoren ermöglichte, ohne separate Lizenzen zu operieren, sofern sie bestimmte Stablecoins von AFS-lizenzierten Emittenten handhaben.
„Diese Erleichterung wurde angedeutet, als die aktualisierten Leitlinien für digitale Vermögenswerte von ASIC (INFO 225) im Oktober veröffentlicht wurden,“ erklärte die Aufsichtsbehörde.
Leitlinien und Konsultation
Diese Leitlinien klären, wie bestehende Gesetze auf digitale Vermögenswerte angewendet werden, und führen eine No-Action-Position bis zum 30. Juni 2026 für Unternehmen ein, die Lizenzen beantragen. Die Leitlinien stellen fest, dass Produkte wie Stablecoins, Wrapped Tokens, tokenisierte Wertpapiere und Krypto-Wallets gemäß dem bestehenden Recht als Finanzprodukte gelten, was bedeutet, dass Anbieter AFS-Lizenzen benötigen.
Am selben Tag begann ASIC, Feedback zu den vorgeschlagenen Erleichterungsmaßnahmen einzuholen. Die Konsultationsfrist endete Mitte November, und die Ankündigung am Donnerstag stellt die Finalisierung dieser Erleichterung dar.
Branchenreaktion und Anforderungen
Branchenvertreter unterstützen Omnibus-Kontostrukturen für die Verwahrung digitaler Vermögenswerte aufgrund ihrer betrieblichen Effizienz in Bezug auf Geschwindigkeit und Kostenvorteile, obwohl einige klarere Aufzeichnungsregeln forderten, die ASIC als prinzipienbasiert und nicht vorschreibend beibehielt.
Berechtigte Stablecoins müssen Reserven in Höhe von mindestens dem Gesamtbetrag der zugrunde liegenden Währung halten, mit bedingungslosen Rückzahlungsrechten für Inhaber. Wrapped Tokens müssen äquivalente Reserven der zugrunde liegenden digitalen Vermögenswerte halten. Stablecoin-Emittenten sind verpflichtet, vierteljährliche Reservenberichte nach vier Monaten und jährlich geprüfte Berichte nach 16 Monaten zu veröffentlichen, die bestätigen, dass die Reserven Bargeld oder Bargeldäquivalente sind und alle im Umlauf befindlichen Tokens vollständig abdecken.
„Die ASIC-Erleichterung ist willkommen, obwohl die Branche historisch dazu tendiert hat, (im Gegensatz zu ASIC) zu glauben, dass der Token an sich typischerweise nicht das Finanzprodukt oder Wertpapier ist – einschließlich Wrapped Tokens und Stablecoins,“ sagte Joni Pirovich, Gründerin und CEO von The Crystal aOS, einer Compliance-Infrastruktur für Krypto-Unternehmen, gegenüber Decrypt.
Ausblick und regulatorische Anpassungen
Pirovich wies darauf hin, dass Plattformen sorgfältig jede Formulierung überprüfen müssen, wie ein Token in außerbörslichen Arrangements verwendet wird, die Finanzprodukte sind, um sicherzustellen, dass „keine allgemeine oder spezielle Finanzberatung gegeben wird.“ Die Aufsichtsbehörde deutete an, dass der Rahmen erweitert werden könnte, wenn weitere Stablecoin- und Wrapped Token-Emittenten AFS-Lizenzen erhalten, was auf ein erhebliches Wachstumspotenzial hindeutet, während sich der digitale Vermögenssektor Australiens weiter entwickelt.
Die Instrumente werden automatisch am 1. Januar 2029 aufgehoben, was dem Markt Zeit gibt, sich auf den breiteren regulatorischen Rahmen des Schatzamtes umzustellen.