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Bitcoin Suisse-Rechtschef weist auf Lücken in den EU- und Schweizer Stablecoin-Regeln hin

vor 16 Stunden
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Regulatorische Herausforderungen für Stablecoins

Peter Märkl, General Counsel der Schweizer Krypto-Börse Bitcoin Suisse, hat darauf hingewiesen, dass sowohl der Europäischen Union als auch der Schweiz Klarheit in ihren jeweiligen regulatorischen Rahmenbedingungen für Stablecoins fehlt. In einem Gespräch mit Cointelegraph am Rande der deutschen Blockchain-Woche erklärte Märkl, dass „es viel zu tun gibt“, wenn es um die Klassifizierung und die Regeln für Stablecoins im Rahmen der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) geht.

MiCA und die Herausforderungen für ausländische Emittenten

Er betonte, dass MiCA „einen umfassenden, harmonisierten regulatorischen Rahmen“ für die Emission, das Angebot und die Verwahrung von Stablecoins bietet. Dennoch bleibt die Klassifizierung aufgrund der sich schnell entwickelnden Natur von Krypto-Assets und deren Anwendungsfällen dynamisch und kann sich in bestimmten Fällen im Laufe der Zeit ändern. Märkl hob hervor, dass dies Akteure außerhalb der EU benachteiligt:

„Ausländische Stablecoin-Emittenten müssen ernsthaft in Betracht ziehen, eine Lizenz gemäß MiCA zu beantragen, da jüngste Aufsichtsmaßnahmen in Deutschland auf eine strenge Durchsetzung der Regeln hinweisen.“

Regulierung in der Schweiz

Bezüglich der Regeln in der Schweiz äußerte Märkl, dass diese für Emittenten ungünstig seien. Die Aufsichtsbehörden legen die Know Your Customer (KYC)-Verpflichtungen auf die Emittenten, was im Wesentlichen erfordert, dass der Stablecoin-Emittent die Identität der einzelnen Inhaber kennt. Dies betrachtet er als unvernünftig.

Insgesamt stellte Märkl fest, dass vier Jahre nach der Einführung des DLT-Gesetzes in der Schweiz — das er als „eine großartige gesetzgeberische Plattform“ anerkennt — immer noch Lücken im lokalen regulatorischen Rahmen bestehen. Er betonte die Notwendigkeit, „den Fokus auf die Regulierung von Stablecoins zu legen“ und „ein Regelwerk bereitzustellen, das für die Akteure angenehm ist.“ Er fügte hinzu:

„Wir wissen, dass ein gesetzgeberischer Prozess im Gange ist, aber das Ergebnis muss bewertet werden.“

EU-Ambitionen von Bitcoin Suisse

In Bezug auf die EU-Ambitionen von Bitcoin Suisse erklärte Märkl, dass das Unternehmen seine fünfjährige Registrierung als Krypto-Asset-Dienstleister in Liechtenstein nutzen wird, um eine vollständige MiCA-Lizenz zu beantragen:

„Was Bitcoin Suisse betrifft, haben wir seit fünf Jahren eine Tochtergesellschaft in Liechtenstein, die nach dem TV2-Gesetz national registriert ist. Es ist ein registrierter CASP, und es wäre eine natürliche Wahl, dies auf eine MiCA-Lizenz auszuweiten.“

Internationale Expansion

Darüber hinaus hat Bitcoin Suisse auch internationale Expansionen über Europa hinaus im Blick. Das Unternehmen erhielt im Mai eine grundsätzliche Genehmigung vom Abu Dhabi Global Market (ADGM). Märkl berichtete, dass der CEO des Unternehmens, Andrej Majcen, vor anderthalb Jahren nach Abu Dhabi gezogen ist und dass das Unternehmen „eine enorme Anziehungskraft“ auf den Nahen Osten sieht. Zudem erkundet das Unternehmen Möglichkeiten im Vereinigten Königreich und in den Vereinigten Staaten, wobei die endgültigen Entscheidungen von den regulatorischen Entwicklungen abhängen werden, so Märkl.