Klassifizierung von Krypto-Assets
Am 8. September veröffentlichte die Hongkonger Währungsbehörde ein Konsultationspapier für ein neues Modul CRP-1 mit dem Titel Klassifizierung von Krypto-Assets im Richtlinienhandbuch zur Bankenregulierung (SPM). Ziel ist es, die regulatorischen Vorgaben zu den neuen Kapitalregeln für Banken, die sich auf den Kryptowährungsregulierungsstandard des Baseler Ausschusses beziehen, weiter zu klären. Diese Regeln sollen Anfang 2026 in Kraft treten.
Neue Vorschriften und Gruppen
Die neuen Vorschriften klassifizieren Krypto-Assets in zwei Hauptgruppen, die jeweils in zwei Untergruppen unterteilt sind:
- Gruppe 1a: tokenisierte traditionelle Vermögenswerte
- Gruppe 1b: Stablecoins mit einem effektiven Stabilitätsmechanismus
- Gruppe 2: reserve-losen Krypto-Assets wie Bitcoin und Ethereum sowie alle tokenisierten traditionellen Vermögenswerte und Stablecoins, die die Klassifizierungskriterien nicht erfüllen
Durch eine Reihe genehmigter Absicherungsrichtlinien wird Gruppe 2 weiter in 2a (eingeschränkte Anerkennung der Absicherung) und 2b (nicht anerkannte Absicherung) unterteilt.