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Chainlink begrüßt die neuen Leitlinien der SEC und ebnet den Weg für die Integration von Kryptowährungen in die institutionelle Finanzierung

vor 9 Stunden
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Neue Richtlinien der SEC zur Nutzung digitaler Vermögenswerte

Die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) hat neue Richtlinien veröffentlicht, die eine breitere institutionelle Nutzung digitaler Vermögenswerte erleichtern könnten. In einem aktualisierten FAQ vom 15. Mai greift die Behörde auf, wie die bestehenden Wertpapiergesetze für Broker-Dealer und Übertragungsagenten, die im Krypto-Sektor tätig sind, angewendet werden.

„Viele der Antworten in diesen FAQs sollten unstrittig sein, da sie lediglich das wiederholen, was unsere bestehenden Regeln bereits festlegen oder nicht festlegen.“ – SEC-Kommissarin Hester Peirce

Unterdessen begrüßte Chainlink das Update als einen bedeutenden Fortschritt, der langjährige Bedenken von Finanzinstitutionen hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Blockchains für Aufzeichnungen, Compliance und Datenschutz adressiert. Obwohl die SEC die Richtlinien ohne großes Aufsehen veröffentlichte, deuten Quellen und Unterlagen darauf hin, dass sie teilweise aus einer Reihe von geschlossenen Sitzungen zwischen Chainlink Labs und der SEC Crypto Task Force im März hervorgingen.

Zu Beginn dieses Jahres stellte das rechtliche Team von Chainlink Arbeitsabläufe vor, die demonstrieren, wie Smart Contracts sowie datenschutzschützende Middleware die Wertpapiergesetze auf öffentlichen Blockchains erfüllen können. Mitbegründer Sergey Nazarov informierte das Team anschließend über ein Cross-Chain-Transfer-Agent-Modell, das die traditionellen Abläufe widerspiegelt, jedoch mit automatisierter Compliance ausgestattet ist. Berichten zufolge halfen diese Sitzungen der SEC, Formulierungen zu „einheitlichen Goldenen Aufzeichnungen“ und „smart-contract-gestützten Compliance-Prüfungen“ zu entwickeln, die nun im FAQ selbst auftauchen.

Die Krypto-Leitlinien der SEC

Das Update skizziert, wie regulatorische Anforderungen wie Verwahrungspflichten und Kapitalregeln mit digitalen Vermögenswerten interagieren. Laut der SEC unterliegen Broker-Dealer, die nicht-wertpapierbasierte Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum halten, nicht den Kunden-schutzregeln gemäß Regel 15c3-3, die ausschließlich für Wertpapiere gelten. Diese Unterscheidung gibt den Firmen präzisere Grenzen, welche Arten von digitalen Vermögenswerten innerhalb der traditionellen Verwahrungsregeln fallen.

Darüber hinaus erläutert die Richtlinie, wie Broker-Dealer Positionen in digitalen Vermögenswerten für Zwecke des Netto-Kapitals behandeln sollten. Während der Fokus weiterhin auf BTC und ETH liegt, die derzeit die genehmigten börsengehandelten Produkte (ETPs) darstellen, weist die SEC darauf hin, dass Broker-Dealer nicht auf diese beiden Vermögenswerte beschränkt sind. Die Behörde warnt jedoch davor, dass digitale Vermögenswerte, die nicht als Wertpapiere klassifiziert sind, nicht von den Schutzmaßnahmen des Securities Investor Protection Act (SIPA) profitieren. Dies bedeutet, dass Kunden zusätzlichen Risiken ausgesetzt sein könnten, wenn sie nicht-wertpapierbasierte Kryptowährungen über registrierte Unternehmen halten.

Neben den Leitlinien für Broker-Dealer klären die aktualisierten FAQs auch, wie Übertragungsagenten die Distributed-Ledger-Technologie (DLT), einschließlich öffentlicher Blockchains, zur Aufbewahrung von Wertpapieraufzeichnungen nutzen können. Die SEC erklärt, dass Übertragungsagenten DLT als ihr offizielles Master Securityholder File verwenden können, sofern sie alle Aufzeichnungs-, Compliance- und Meldepflichten gemäß den aktuellen Wertpapiergesetzen erfüllen. Die Kommission betont zudem, dass die spezifisch verwendete Technologie im Ermessen des Übertragungsagenten liegt, solange die Aufzeichnungen sicher, genau, für die SEC zugänglich und für die erforderliche Dauer aufbewahrt werden.

Marktimplikationen und Bedeutung für Chainlink

Die unmittelbaren Implikationen sind, dass US-amerikanische Finanzinstitutionen beginnen können, Kernfondsoperationen on-chain zu verlagern und regulatorisch genehmigte sowie erprobte Infrastrukturen zu übernehmen. Dies könnte massive Kosteneinsparungen für den 132 Billionen US-Dollar schweren globalen Fondsverwaltungsmarkt mit sich bringen.

Für Chainlink bedeutet dies eine Bestätigung. Mit CCIP, das nun reale institutionelle Pilotprojekte unterstützt, und dem Einfluss seines Teams auf die Bundespolitik könnte sich das Projekt als das verbindende Element zwischen traditioneller Finanzwelt (TradFi) und konformer On-Chain-Finanzierung etablieren.

Datum | Ereignis
24. März 2025: Chainlink-Rechtsteam trifft SEC-Crypto-Taskforce
28. März 2025: Sergey Nazarov informiert die SEC über das Cross-Chain-Transfer-Agent-Modell
12. Mai 2025: SEC-Tokenisierungsrunde—Atkins setzt pro-Blockchain-Ton
15. Mai 2025: Division of Trading & Markets veröffentlicht Blockchain-FAQ

Zusammenfassung

Nach Jahren regulatorischer Blockaden hat die USA effektiv öffentliche Blockchains für die Nutzung in der Wertpapierinfrastruktur genehmigt. Chainlink, bereits in vielen Institutionen verankert und mit Einfluss auf die Politik in Washington, scheint gut positioniert zu sein, um die De-facto-Middleware für die Zukunft der tokenisierten Finanzen zu werden.

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