Aktualisierte Richtlinien von Dubais Krypto-Regulierungsbehörde
Die neu aktualisierten Richtlinien von Dubais Krypto-Regulierungsbehörde enthalten Bestimmungen zur Tokenisierung realer Vermögenswerte (RWA) und präzisieren die Anforderungen für Emittenten. Am 19. Mai veröffentlichte die Virtual Asset Regulatory Authority (VARA) ihr aktualisiertes Regelwerk für Anbieter von virtuellen Vermögenswerten (VASPs), die in der Region tätig sind. Die Regulierungsbehörde gab den Marktteilnehmern bis zum 19. Juni Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen. VARA hatte zuvor Cointelegraph mitgeteilt, dass sie ihre Aufsichtsinstrumente verbessert und Konsistenz bei den aktivitätsbezogenen Regeln geschaffen hat.
Regulatorische Klarheit zu RWA-Token
Eine der bedeutendsten Änderungen umfasst die regulatorische Klarheit zu RWA-Token. Irina Heaver, Partnerin der in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Anwaltskanzlei NeosLegal, äußerte gegenüber Cointelegraph, dass die aktualisierten Regeln die Emission und Verteilung von RWAs eindeutig klären.
„Die Ausgabe von Token für reale Vermögenswerte und deren Listung an Sekundärmärkten ist keine theoretische Überlegung mehr“,
sagte Heaver.
„Es ist jetzt eine regulatorische Realität in Dubai und den weiteren VAE.“
Ein gangbarer Weg zur Verwirklichung des RWA-Hypes
Heaver verglich RWAs mit Security Token Offerings (STOs), einem früheren Versuch im Krypto-Bereich, Wertpapiere wie Aktien, Anleihen und Immobilienfonds zu tokenisieren. Sie gab jedoch zu bedenken, dass STOs „von 2018 bis 2019 einen stillen Tod starben“. Sie erklärte, dass STOs aufgrund mangelnder regulatorischer Klarheit, fehlender handelbarer Sekundärmarktplätze, des mangelnden Interesses institutioneller Investoren und unzureichender Liquidität nicht klappen konnten. Dennoch sei die Situation für RWAs anders. Heaver betonte, dass RWAs die nächste fundamentale Schicht für die institutionelle Akzeptanz von Blockchain und virtuellen Vermögenswerten darstellen.
Sie führte weiter aus, dass die neuen VARA-Regeln bereits RWAs als Asset-Referenced Virtual Assets (ARVA) Tokens definieren.
„Das aktualisierte Regelwerk zur Emission virtueller Vermögenswerte von VARA (Mai 2025) adressiert die bestehenden Mängel direkt. Regulierende Börsen und Makler in Dubai sind nun berechtigt, ARVA-Token zu vertreiben und zu listen.“
Anforderungen für RWA-Emittenten
Heaver erläuterte, dass ARVA-Token nach dem Recht Dubais als repräsentativ für direkten oder indirekten Besitz an realen Vermögenswerten definiert sind. Sie ermöglichen das Recht, Erträge zu erhalten oder zu teilen, und streben eine stabile Wertentwicklung im Hinblick auf reale Vermögenswerte oder Erträge an. ARVA-Token können auch durch reale Vermögenswerte abgesichert sein oder eine derivative, verpackte, duplizierte oder fragmentierte Version eines anderen ARVA darstellen.
Die Anwältin wies darauf hin, dass Emittenten spezifische Anforderungen erfüllen müssen, einschließlich:
- Lizenz zur Emission virtueller Vermögenswerte der Kategorie 1
- Umfassendes Whitepaper und Risikoffenlegungserklärung
- Nachweis eines eingezahlten Kapitals von 1,5 Millionen VAE-Dirham (etwa 408.000 USD) oder 2 % der gehaltenen Reservevermögen
Außerdem unterliegen die Emittenten monatlichen unabhängigen Prüfpflichten und müssen sich fortlaufend der Überwachung unterziehen.
„VARA bietet regulatorische Klarheit und schafft für die Branche einen gangbaren, durchsetzbaren Weg, um den Hype um die RWA-Tokenisierung in die Realität umzusetzen“,
sagte Heaver.
„Das ist entscheidend, da es einen Wandel markiert, von der Theorie zur Umsetzung, von der Fiktion zum klaren Rahmen.“