Neue Aufsichtsrichtlinien der ESMA zur Verhinderung von Marktmissbrauch im Krypto-Bereich
Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat neue aufsichtsrechtliche Richtlinien herausgegeben, die darauf abzielen, den Marktmissbrauch im Bereich von Krypto-Assets zu verhindern. Diese Richtlinien basieren auf den Erfahrungen der ESMA im Zusammenhang mit der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und richten sich an nationale Aufsichtsbehörden (NCAs).
Sie umfassen allgemeine Grundsätze für eine effektive Aufsicht sowie spezifische Praktiken zur Erkennung und Verhinderung von Marktmissbrauch im Krypto-Handel. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der grenzüberschreitenden Natur des Kryptohandels sowie der intensiven Nutzung sozialer Medien.
Fundamentale Prinzipien der Richtlinien
Die Richtlinien formulieren fundamentale Prinzipien, die eine risikobasierte und verhältnismäßige Aufsicht fordern. Ziel ist es, dass die NCAs eine einheitliche Aufsichtskultur für Krypto-Assets etablieren, die durch einen offenen Dialog mit der Branche und den Austausch mit anderen NCAs gefördert wird. Diese Maßnahmen sollen konsistente und effiziente Aufsichtspraktiken zwischen den NCAs unterstützen und sicherstellen, dass eine gemeinsame Aufsichtskultur für Krypto-Assets entsteht.
Nächste Schritte
Die Richtlinien werden in alle Amtssprachen der EU übersetzt und auf der Website der ESMA veröffentlicht. Sie treten drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. Die ESMA empfiehlt jedoch, dass die NCAs bereits jetzt damit beginnen, die in den Richtlinien verankerten Prinzipien umzusetzen, während sie auf die Übersetzungen warten.
Innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung der Richtlinien in allen offiziellen EU-Sprachen müssen die zuständigen Behörden der ESMA mitteilen, ob sie (i) konform sind, (ii) nicht konform sind, aber beabsichtigen, konform zu werden oder (iii) nicht konform sind und auch keine Absicht haben, konform zu werden.