Neue Kapitalvorschriften für Banken in der EU
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat die Vorschriften finalisiert, die Banken dazu verpflichten, erheblich mehr Kapital für sogenannte „unbesicherte“ Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether zu halten. In ihrem endgültigen Entwurf der regulatorischen technischen Standards, der am Dienstag veröffentlicht wurde, erklärte die EBA, dass die Vorschriften darauf abzielen, „Umsetzungsaspekte zu adressieren und die Harmonisierung der Kapitalanforderungen für Krypto-Asset-Exposures von Institutionen in der EU sicherzustellen.“
Regulatorischer Rahmen und Risikoanteile
Der Rahmen gilt für in der Europäischen Union ansässige Banken, die Krypto-Assets in ihrer Bilanz halten. Laut der begleitenden Dokumentation unterliegen digitale Vermögenswerte der Gruppe 2 (a und b) einem „allgemeinen Risikoanteil von 1.250 %“. Gruppe 2b bezieht sich auf „andere“ Krypto-Assets, einschließlich unbesicherter wie Bitcoin. Gruppe 2a bezieht sich auf eine Unterkategorie derselben Vermögenswerte, die die Hedging- und Netting-Kriterien der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich erfüllen. Gruppe 1b umfasst sogenannte asset-referenced Tokens, die an traditionelle Finanzinstrumente gebunden sind und einem Risikoanteil von 250 % unterliegen. Diese Risikoanteile wurden im Rahmen der Kapitalanforderungsverordnung (CRR III) eingeführt und treten im Juli 2024 in Kraft.
Technische Elemente und Auswirkungen
Der neueste EBA-Entwurf fügt technische Elemente hinzu, die zur Berechnung und Aggregation von Krypto-Exposures erforderlich sind, wie z.B. Kreditrisiko-, Markt- und Gegenparteirisikomodellierung. Zudem wird eine strenge Trennung zwischen den Vermögenswerten eingeführt, was bedeutet, dass Bitcoin und Ether nicht gegeneinander aufgerechnet werden können.
Sobald der endgültige Entwurf an die Europäische Kommission übermittelt wird, hat Brüssel bis zu drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob er ihn unverändert oder mit Änderungen billigt oder zur Überarbeitung zurücksendet.
Nach der Billigung würde der Entwurf eine delegierte Verordnung werden und an das Europäische Parlament sowie den Rat weitergeleitet werden, mit einem Einspruchszeitraum von drei Monaten, der auf sechs Monate verlängert werden kann. Wenn weder das Europäische Parlament noch der Rat Einspruch erheben, tritt der Entwurf innerhalb von 20 Tagen nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Auswirkungen auf europäische Banken
Die Vorschriften werden voraussichtlich direkte Auswirkungen auf europäische Banken haben, die bereits Krypto in ihrer Bilanz halten. Die italienische Bank Intesa Sanpaolo, die im Januar Bitcoin im Wert von 1 Million Euro gekauft hat, müsste unter dem neuen Rahmen 12,5 Millionen Euro Kapital für diese Position halten. Das Fintech-Unternehmen Revolut wird von der Änderung voraussichtlich nicht betroffen sein, da die Krypto-Dienste der Bank außerbilanzmäßig sind und von ihrem Nichtbankbereich, Revolut Digital Assets Europe Ltd., verwaltet werden.
Globale Perspektiven und Entwicklungen
Die Haltung der EBA steht im scharfen Gegensatz zur breiteren Richtung globaler Aufsichtsbehörden, die sich zunehmend dafür einsetzen, Krypto innerhalb bestehender Finanzrahmen zu integrieren. Ende März erklärte die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) in einem Schreiben, dass Institutionen unter ihrer Aufsicht, einschließlich Banken, nun ohne vorherige Genehmigung an krypto-bezogenen Aktivitäten teilnehmen können. Im April verabschiedete die Schweiz Änderungen ihres DLT-Gesetzes, die es Banken ermöglichen, tokenisierte Wertpapiere zu verwahren und Garantien für Stablecoin-Emittenten unter einem klaren rechtlichen Rahmen anzubieten.
Jüngste Berichte deuten auch darauf hin, dass US-Präsident Donald Trump plant, eine Exekutivverordnung zu unterzeichnen, die die Bankenaufsichtsbehörden anweist, die von der Kryptowährungsbranche und Konservativen erhobenen Vorwürfe des Debankings zu untersuchen. Der US-Bankenmarkt nimmt bereits Notiz, da JPMorgan Chase Berichten zufolge Krypto-gestützte Kredite prüft, was auf einen potenziellen Wandel in der Sichtweise der US-Banken auf Krypto-Assets hindeutet.
Fazit
Die neuen EU-Kapitalvorschriften könnten die Teilnahme der Banken am wachsenden Markt für digitale Vermögenswerte einschränken, insbesondere da dezentrale Finanzen und Tokenisierung weiterhin in die traditionellen Finanzdienstleistungen expandieren.