Einführung in DAC8 und Krypto-Assets
Die Europäische Union hat ihr Steuertransparenzrahmenwerk offiziell auf Krypto-Assets ausgeweitet, nachdem DAC8 am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die Richtlinie erweitert die Regeln zum automatischen Austausch von Informationen auf Krypto-Transaktionen und damit verbundene Einkünfte und markiert das erste einheitliche Steuerberichterstattungssystem des Blocks, das speziell für digitale Vermögenswerte entwickelt wurde.
Erweiterung des Kooperationsrahmens
DAC8 baut auf früheren Kooperationsrahmen auf, die für Bankkonten und Finanzinstrumente verwendet wurden. Diesmal wird jedoch der Umfang erweitert, um Krypto-Asset-Dienstleister abzudecken, die innerhalb der EU tätig sind oder diese anvisieren. Infolgedessen erhalten die Steuerbehörden in den Mitgliedstaaten nun einen standardisierten Kanal, um krypto-bezogene Daten zu sammeln und auszutauschen.
Schließung von Berichterstattungslücken
Dieser Schritt erfolgt, während die Regierungen weiterhin Berichterstattungslücken im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Krypto-Aktivitäten schließen. EU-Beamte haben wiederholt erklärt, dass fragmentierte nationale Regeln Spielraum für Unterberichterstattung lassen. DAC8 zielt darauf ab, diese blinden Flecken zu beseitigen, indem die Erhebung von Steuerdaten in allen 27 Mitgliedstaaten harmonisiert wird.
Pflichten der Krypto-Plattformen
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Krypto-Plattformen beginnen, Steuerinformationen von Kunden zu sammeln, obwohl die formelle Berichterstattung später erfolgen wird. Die Regeln gelten für „berichtende Krypto-Asset-Dienstleister“, zu denen Börsen, Broker und Plattformen gehören, die Krypto-Transaktionen für Nutzer ausführen oder erleichtern.
Anbieter müssen Nutzer identifizieren, die Steueransässige der EU sind, und verifizierte persönliche Daten sammeln. Dazu gehören Namen, Adressen, Geburtsdaten und Steueridentifikationsnummern, die mit jedem Mitgliedstaat des Wohnsitzes verknüpft sind. Die Richtlinie verknüpft diese Anforderungen mit den Prozessen der Kundenprüfung und Selbstzertifizierung.
Verfolgung von Transaktionsaktivitäten
DAC8 verlangt auch von Plattformen, die Transaktionsaktivitäten nach Krypto-Asset-Typ zu verfolgen. Obwohl Krypto nicht als gesetzliches Zahlungsmittel klassifiziert wird, behandelt es Krypto-Übertragungen und -Veräußern als meldepflichtige Ereignisse, wenn sie EU-Bewohner betreffen. Ziel ist es, einen konsistenten Datensatz zu schaffen, den die Steuerbehörden grenzüberschreitend vergleichen können.
Berichterstattung und Zeitrahmen
Obwohl die Datensammlung 2026 beginnt, wird die tatsächliche Berichterstattung 2027 starten. Anbieter müssen jährliche Berichte über das Kalenderjahr 2026 an ihre nationale Steuerbehörde einreichen. Die EU-Behörden werden diese Informationen dann bis zum 30. September 2027 zwischen den Mitgliedstaaten austauschen. Dieser Zeitrahmen spiegelt den Crypto Asset Reporting Framework der OECD wider, der das Design von DAC8 beeinflusste.
Globale Standards und regulatorische Zusammenarbeit
Durch die Synchronisierung ihres Systems mit globalen Standards hofft die EU, regulatorische Arbitrage zu reduzieren und die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Rechtsordnungen zu verbessern. DAC8 ergänzt auch MiCA, die Krypto-Marktrechtsetzung der EU. Während MiCA sich auf Lizenzierung und Verbraucherschutz konzentriert, zielt DAC8 auf Besteuerung und Datenaustausch ab.
Fazit
Zusammen signalisieren die beiden Rahmenwerke einen Wandel hin zu einer vollständigen regulatorischen Abdeckung von Krypto-Aktivitäten innerhalb des Blocks, von Handelsregeln bis zur Steuerdurchsetzung.