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IRS gewährt zusätzliche Übergangsregelungen für Broker zur Meldung und zum Steuerrückhalt bei Verkäufen digitaler Vermögenswerte

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Erweiterung der Übergangsregelungen für Broker

WASHINGTON — Das U.S. Department of the Treasury und der Internal Revenue Service haben heute die Mitteilung 2025-33 veröffentlicht, die die im Hinweis 2024-56 gewährten Übergangsregelungen für Broker erweitert und anpasst. Broker sind verpflichtet, das Formular 1099-DA, „Digital Asset Proceeds From Broker Transactions“, einzureichen, um bestimmte Verkaufs- und Austauschtransaktionen digitaler Vermögenswerte von Kunden zu melden.

Übergangsregelungen für Broker

Im Jahr 2024 kündigten das Treasury und der IRS endgültige Vorschriften an, die Broker dazu verpflichten, Transaktionen zum Verkauf und Austausch digitaler Vermögenswerte im Formular 1099-DA zu melden, Zahlungsempfänger-Erklärungen bereitzustellen und ab dem 1. Januar 2025 bei bestimmten Transaktionen Steuerrückhalte vorzunehmen. Gleichzeitig kündigte der IRS in der Mitteilung 2024-56 eine Übergangsregelung hinsichtlich der Strafen im Zusammenhang mit der Informationsberichterstattung und den Steuerrückbehaltverpflichtungen an, die durch diese endgültigen Vorschriften für Transaktionen im Jahr 2025 erforderlich sind.

Die Mitteilung 2024-56 bot zudem eine begrenzte Übergangsregelung für Steuerrückbehaltverpflichtungen für Transaktionen im Jahr 2026 an. Der IRS hat die öffentlichen Kommentare zur Übergangsregelung in der Mitteilung 2024-56 geprüft, in denen angemerkt wurde, dass Broker mehr Zeit für die Einhaltung der Vorschriften benötigten; die heutige Mitteilung greift auf diese Anmerkungen zurück.

Zusätzliche Übergangsregelungen

Die Mitteilung 2025-33 verlängert die Übergangsregelungen für Steuerrückhaltverpflichtungen und die damit verbundenen Strafen für jeden Broker, der es versäumt, die Steuerrückhaltsteuer für eine Transaktion zum Verkauf oder Austausch digitaler Vermögenswerte, die im Kalenderjahr 2026 durchgeführt wird, einzubehalten und zu zahlen. Darüber hinaus erweitert die Mitteilung die begrenzte Übergangsregelung von Steuerrückhaltverpflichtungen um ein weiteres Jahr.

Konkret müssen Broker für Transaktionen zum Verkauf oder Austausch digitaler Vermögenswerte, die im Jahr 2027 für einen Kunden (Zahlungsempfänger) durchgeführt werden, keinen Steuerrückhalt vornehmen, wenn der Broker den Namen und die Steueridentifikationsnummer (TIN) dieses Zahlungsempfängers dem TIN-Zuordnungsprogramm des IRS vorlegt und eine Bestätigung erhält, dass die Kombination aus Name und TIN mit den IRS-Daten übereinstimmt.

Darüber hinaus wird Brokerentlastung gewährt, wenn das Versäumnis, die vollständige, fällige Steuerrückhaltsteuer einzubehalten und zu zahlen, auf einen Rückgang des Wertes der einbehaltenen digitalen Vermögenswerte beim Verkauf zurückzuführen ist und der Broker die einbehaltenen digitalen Vermögenswerte unmittelbar in Bargeld umwandelt. Diese Mitteilung bietet auch eine zusätzliche Übergangsregelung für Broker für Verkäufe digitaler Vermögenswerte, die im Kalenderjahr 2027 für bestimmte Kunden durchgeführt werden, die vom Broker zuvor nicht als US-Personen klassifiziert wurden.

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