Mitteilung der Consob zur MiCAR-Verordnung
Die italienische Wertpapieraufsichtsbehörde Consob hat eine Mitteilung zur Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) veröffentlicht. Anbieter von virtuellen Vermögenswerten (VASPs), die derzeit bei Italiens OAM registriert sind, müssen bis zum 30. Dezember 2025 einen Antrag stellen, um als regulierte Krypto-Vermögensdienstleister (CASPs) anerkannt zu werden und ihre Geschäfte fortzuführen. Bei Nichteinhaltung wird die Einstellung der Dienstleistungen bis zum 30. Juni 2026 zur Folge haben.
Empfehlungen für Investoren
Consob rät den Investoren, zu überprüfen, ob ihr aktueller VASP beabsichtigt, einen CASP-Lizenzantrag zu stellen, und zu prüfen, ob der Dienstleister in den Registern der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder OAM aufgeführt ist. Wenn ein Dienstleister nicht autorisiert ist, haben die Investoren das Recht, die Rückgabe ihrer Vermögenswerte zu verlangen.
Forderungen an VASPs
Die Aufsichtsbehörde fordert auch VASPs, die keinen Antrag auf CASP-Autorisierung stellen, auf, ihre Geschäfte bis zum 30. Dezember einzustellen, alle Verträge zu schließen und die Benutzerfonds zurückzugeben. VASPs müssen den Nutzern ihre zukünftigen Betriebspläne oder Exit-Strategien klar offenlegen.
Diese Ankündigung ist Teil der Bemühungen, einen reibungslosen und geordneten Übergang zu gewährleisten, während MiCAR in der gesamten EU vollständig umgesetzt wird.