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Mitteilung über die Verlängerung der Frist für die Prüfung des Regelwechsels zur Notierung und zum Handel mit Anteilen des Bitwise Dogecoin ETF gemäß NYSE Arca Regel 8.201-E

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Veröffentlichungs-Nr. 34-102942; Akten-Nr. SR-NYSEARCA-2025-19

Mitteilung über die Verlängerung der Frist

für die Prüfung eines vorgeschlagenen Regelwechsels zur Notierung und zum Handel mit Anteilen des Bitwise Dogecoin ETF gemäß NYSE Arca Regel 8.201-E (Warenbasierte Trust-Anteile)

Datum: 29. April 2025

Vorgeschlagener Regelwechsel

Am 3. März 2025 reichte die NYSE Arca, Inc. (“NYSE Arca”) bei der Securities and Exchange Commission (“Kommission”) gemäß Abschnitt 19(b)(1) des Securities Exchange Act von 1934 (“Gesetz”) einen vorgeschlagenen Regelwechsel zur Notierung und zum Handel mit Anteilen des Bitwise Dogecoin ETF ein. Der vorgeschlagene Regelwechsel wurde am 17. März 2025 zur Kommentierung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Fristen und Verfahren

Abschnitt 19(b)(2) des Gesetzes sieht vor, dass die Kommission innerhalb von 45 Tagen nach Veröffentlichung der Mitteilung über den Eingang eines vorgeschlagenen Regelwechsels oder innerhalb eines für angemessen erachteten längeren Zeitraums von bis zu 90 Tagen, über den die Kommission informiert, entweder den vorgeschlagenen Regelwechsel genehmigen oder ablehnen oder Verfahren einleiten soll, um zu entscheiden, ob der vorgeschlagene Regelwechsel abgelehnt werden sollte.

Der 45. Tag nach Veröffentlichung der Mitteilung über diesen vorgeschlagenen Regelwechsel ist der 1. Mai 2025. Die Kommission kürzt diesen Zeitraum von 45 Tagen.

Zusätzliche Frist

Die Kommission hält es für angemessen, einen längeren Zeitraum für Maßnahmen zu dem vorgeschlagenen Regelwechsel festzulegen, damit sie ausreichend Zeit hat, diesen und die darin aufgeworfenen Fragen zu prüfen. Daher benennt die Kommission gemäß Abschnitt 19(b)(2) des Gesetzes den 15. Juni 2025 als das Datum, bis zu dem die Kommission entweder den vorgeschlagenen Regelwechsel genehmigen oder ablehnen oder Verfahren einleiten soll, um zu entscheiden, ob der vorgeschlagene Regelwechsel abgelehnt werden soll (Akten-Nr. SR-NYSEARCA-2025-19).

Abschluss

Für die Kommission, durch die Abteilung für Handel und Märkte, gemäß delegierter Befugnis.

Sherry R. Haywood,
Hilfssekretärin.

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