WERTPAPIER- UND BÖRSENAUFSICHTSKOMMISSION
Mitteilung Nr. 34-102857; Aktenzeichen Nr. SR-CboeBZX-2025-033
Selbstregulierende Organisationen; Cboe BZX Exchange, Inc.; Mitteilung über die Verlängerung der Frist für die Stellungnahme der Kommission zu einem vorgeschlagenen Regeländerung, um In-Kind-Schöpfungen und Rücknahmen für Anteile des WisdomTree Bitcoin Funds zuzulassen.
Datum
14. April 2025
Am 20. Februar 2025 reichte die Cboe BZX Exchange, Inc. („Börse“) gemäß Abschnitt 19(b)(1) des Securities Exchange Act von 1934 („Gesetz“) und Regel 19b-4 einen Vorschlag für eine Regeländerung ein. Diese Regeländerung soll die Anpassung der Regeln für die Notierung und den Handel von Anteilen des WisdomTree Bitcoin Funds zum Ziel haben, um In-Kind-Schöpfungen und Rücknahmen zu ermöglichen. Der Vorschlag wurde am 5. März 2025 zur Kommentierung im Bundesregister veröffentlicht.
Laut Abschnitt 19(b)(2) des Gesetzes sieht die Kommission vor, innerhalb von 45 Tagen nach Veröffentlichung der Mitteilung über die Einreichung eines vorgeschlagenen Regeländerung oder innerhalb eines von der Kommission festgelegten, angemessenen längeren Zeitraums bis zu 90 Tagen – sofern dies publiziert wird – den Vorschlag entweder zu genehmigen, abzulehnen oder Verfahren einzuleiten, um zu klären, ob der Regeländerung abgelehnt werden soll. Der 45. Tag nach Veröffentlichung der Mitteilung für den vorgeschlagenen Regeländerung ist der 19. April 2025. Dieser Zeitraum wird nun von der Kommission verlängert.
Die Kommission hält es für notwendig, den Zeitraum zur Stellungnahme zu verlängern, damit ausreichend Zeit vorhanden ist, um den vorgeschlagenen Regeländerung sowie die darin aufgeworfenen Fragen sorgfältig zu prüfen.
Daher legt die Kommission gemäß Abschnitt 19(b)(2) des Gesetzes den 3. Juni 2025 als neues Datum fest, bis zu dem die Kommission eine Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung des Vorschlags treffen oder das Verfahren zur weiteren Prüfung des Regeländerung einleiten wird (Aktenzeichen Nr. SR-CboeBZX-2025-033).
Für die Kommission
durch die Abteilung für Handel und Märkte, gemäß delegierter Autorität.
Sherry R. Haywood,
Assistenzsekretärin.
5 15 U.S.C. 78s(b)(2).
6 17 CFR 200.30-3(a)(31).