Neues Gesetz in New Hampshire
Der Gouverneur von New Hampshire hat das Gesetz HB 302 unterzeichnet, wodurch New Hampshire zum ersten Bundesstaat der USA wird, der einen „Live Free or Die“-Währungsrichtlinienrahmen annimmt. Dieser Rahmen integriert direkt das Modellgesetz der Satoshi Action für die Strategischen Bitcoin-Reserven (SBR).
Inhalt des Gesetzentwurfs HB 302
- Erlaubt der Staatskasse den Kauf von Bitcoin und anderen erstklassigen digitalen Vermögenswerten. Die Reserve wird bis zu 5 Millionen USD in Bitcoin erwerben dürfen (unterliegt einem vollständigen Verlust).
- Setzt eine Obergrenze für die Bitcoin-Bestände auf 5 % des Gesamtkapitals des Staates, um sicherzustellen, dass Bitcoin die breiteren Investitionen des Staates ergänzt.
- Erzwingt die Einhaltung von US-Vorschriften zur Aufbewahrung – die Vermögenswerte müssen von einer staatlich kontrollierten Multi-Signatur-Wallet oder durch US-gehandelte Produktbestände gehalten werden, um Sicherheit und Transparenz zu maximieren.
- Tritt 60 Tage nach Inkrafttreten in Kraft und bietet einen klaren operativen Rahmen für die Reserve.
Satoshi Action hat das Modell entworfen, New Hampshire hat es in Gesetz gegossen, und jetzt kann jeder Staatsschatzmeister dieser Roadmap folgen,“ sagte Dennis Porter, CEO und Gründer von Satoshi Action. „Das Gesetz HB 302 ermöglicht es ihnen, das sicherste monetäre Netzwerk der Welt zu schützen. New Hampshire hat nicht nur ein Gesetz verabschiedet; es hat eine Bewegung entfacht.“
Über Satoshi Action
Satoshi Action ist eine gemeinnützige politische Organisation, die sich der Aufklärung von Gesetzgebern und Regulierungsbehörden über Bitcoin und Innovationen im Bereich digitaler Vermögenswerte widmet. Nach der Verabschiedung von sechs pro-Bitcoin-Gesetzen, der Einführung von über 20 Gesetzentwürfen für Strategische Bitcoin-Reserven, der Generierung von 220.000 Briefen an Wähler und der Veröffentlichung von 12 begutachteten akademischen Arbeiten ist Satoshi Action die führende Stimme für praktische, parteiübergreifende Bitcoin-Politik.