Aktualisierte Richtlinien zum Schutz von Kundenvermögen
Das New York State Department of Financial Services (DFS) hat aktualisierte Richtlinien zum Schutz von Kundenvermögen in Form von virtuellen Währungen im Falle einer Insolvenz veröffentlicht. Diese neuen Richtlinien ersetzen die vorherige Version vom 23. Januar 2023 und bieten zusätzliche Klarheit, insbesondere in Bezug auf Sub-Custodians. Gleichzeitig betonen sie die Notwendigkeit solider Verwahrungs- und Offenlegungspraktiken, um Kunden im Insolvenzfall zu schützen.
Erklärung der DFS-Superintendentin
In einem Branchenbrief vom 30. September erklärte DFS-Superintendentin Adrienne A. Harris, dass die Richtlinien darauf abzielen, größere Klarheit über die Standards und Praktiken zu schaffen, die sicherstellen, dass virtuelle Währungsunternehmen (VCEs) ihre Vermögensverwahrungsstruktur korrekt gestalten. Harris, die das DFS im Oktober verlassen wird, hob die Rolle der Behörde im Sektor hervor und sagte:
„Die landesweit führenden regulatorischen Standards für digitale Vermögenswerte und Verbraucherschutz des Departments haben seit 2015 klare und transparente Erwartungen zum Schutz der New Yorker Bürger gesetzt. Richtlinien sind ein besonders wichtiges regulatorisches Instrument, das es der Behörde ermöglicht, auf neue und sich entwickelnde Umstände zu reagieren.“
Sub-Custody-Vereinbarungen
Sie fügte hinzu, dass die aktualisierten Richtlinien speziell zusätzliche Klarheit über die aufkommenden Sub-Custodial-Beziehungen im Bereich der digitalen Vermögenswerte bieten. Das DFS betrachtet eine Sub-Custody-Vereinbarung eines VCE-Custodians mit einem Dritten als wesentliche Änderung des Geschäfts des VCE, die die Genehmigung der Behörde vor der Umsetzung erfordert. Um diese Genehmigung zu erteilen, erwartet das DFS die Vorlage einer entsprechenden Risikoanalyse, die vom VCE-Custodian durchgeführt wurde, sowie des vorgeschlagenen Dienstleistungsvertrags zwischen den Parteien.
Vertragsanforderungen
Die Behörde verlangt außerdem, dass der Dienstleistungsvertrag mit dem Sub-Custodian spezifische Maßnahmen zum Schutz der Kunden enthält. Der Vertrag muss vorschreiben, dass der Sub-Custodian alle Kunden-virtuellen Währungen von den Unternehmensvermögen sowohl des VCE als auch des Sub-Custodians trennt. Darüber hinaus muss der vorgeschlagene Dienstleistungsvertrag ausdrücklich festlegen, dass die Kunden-virtuellen Währungen nicht als „Sicherheit für die eigenen Verbindlichkeiten des VCE verwendet werden dürfen“. Auch darf der Sub-Custodian kein Recht auf Verrechnung oder Pfandrecht an diesen Vermögenswerten geltend machen, außer für übliche ordentliche Gebühren und Auslagen.