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Schweiz: Steuerdaten-Austausch über Kryptowährungen beginnt frühestens 2027

vor 3 Wochen
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Automatischer Austausch von Informationen über Krypto-Konten

Die Schweiz hat den automatischen Austausch von Informationen über Krypto-Konten mit ausländischen Steuerbehörden bis mindestens 2027 verschoben. Ab dem 1. Januar 2026 wird jedoch bereits an dem rechtlichen Rahmen für diesen Datenaustausch gearbeitet. Bei einem Treffen am Mittwoch genehmigte der Bundesrat Änderungen der Verordnung, die regelt, wie die Schweiz am internationalen Austausch von Steuerinformationen teilnimmt. Diese Änderungen setzen Aktualisierungen des zugrunde liegenden Gesetzes um, und beide werden zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft treten.

Unterstützung des Parlaments und neue Compliance-Regeln

Das Parlament unterstützte bereits in seiner Herbstsitzung 2025 den umfassenderen Schritt und stimmte zu, die Rolle der Schweiz im globalen Austausch von Steuerdaten im Einklang mit den Standards der OECD zu erweitern. Krypto-Dienstleister sehen sich neuen Compliance- und Due-Diligence-Regeln gegenüber. Dieses Paket aktualisiert die gemeinsamen Meldevorschriften für Finanzkonten und integriert den neuen Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), der festlegt, wie Krypto-Bestände gemeldet werden sollten. Sofern kein Referendum einberufen wird, treten die rechtlichen Änderungen planmäßig in Kraft.

Verpflichtungen für Krypto-Unternehmen

Für Krypto-Unternehmen sind die überarbeiteten Regeln klar: Dienstleister müssen sich registrieren, relevante Kundendaten melden und grundlegende Überprüfungen bei Kunden durchführen, wenn sie eine ausreichende Verbindung zur Schweiz haben. Die Verordnung bringt auch mehr Verbände und Stiftungen in den Geltungsbereich, während diejenigen, die bestimmte Kriterien erfüllen, ausgenommen werden. Zudem umfasst sie Übergangsmaßnahmen, um den Unternehmen Zeit zu geben, sich an das neue Melde-Regime anzupassen.

Praktische Auswirkungen und Verzögerungen

Die überarbeitete Verordnung legt fest, was dies in der Praxis für Krypto-Unternehmen bedeutet. Sie führt eine Pflicht für Krypto-Dienstleister ein, zu berichten, Due Diligence durchzuführen und sich zu registrieren, und definiert, wann sie eine ausreichende Verbindung zur Schweiz haben, um unter die Regeln zu fallen. Eine wichtige politische Entscheidung hat jedoch den tatsächlichen Starttermin für den Krypto-Datenaustausch verschoben. Die Krypto-Meldevorschriften bleiben bis zur Einigung mit Partnerstaaten inaktiv. Am 3. November 2025 setzte der Ausschuss für Wirtschaft und Steuern des Nationalrats seine Arbeit an der Liste der Partnerstaaten aus, mit denen die Schweiz beabsichtigt, Daten im Rahmen des CARF auszutauschen.

Ausblick auf den Krypto-Datenaustausch

Obwohl die Krypto-Meldevorschriften im Gesetz verankert werden, bleiben sie inaktiv, bis die Schweiz bereit ist, den Austausch mit Partnerjurisdiktionen zu beginnen. Infolgedessen wird das CARF ab Januar 2026 gesetzlich verankert, jedoch nicht wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2026 umgesetzt. Das frühestmögliche Startdatum ist nun 2027. Diese Verzögerung testet, wie schnell große Volkswirtschaften sich auf Krypto-Transparenz abstimmen können.

Integration von Krypto in das Steuertransparenzrahmenwerk

Die Verzögerung erfolgt, nachdem die Schweiz im vergangenen Jahr Vorbereitungen getroffen hat, um Krypto in ihr internationales Steuertransparenzrahmenwerk zu integrieren. Der Bundesrat startete eine Konsultation zu einem Gesetzesentwurf, der den Austausch von Informationen über Krypto-Assets mit 111 Jurisdiktionen ermöglichen soll, die bereits am automatischen Informationsaustausch teilnehmen, vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen des OECD Crypto-Asset Reporting Framework. Im Rahmen dieses Plans erwartet die Schweiz, letztendlich Krypto-Steuerdaten mit 74 Jurisdiktionen auszutauschen, die sowohl die CARF-Standards erfüllen als auch gegenseitiges Interesse zeigen. Die Gruppe umfasst alle EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich und die meisten G20-Länder wie Japan, Australien und Kanada. Derzeit sind die USA, China oder Saudi-Arabien nicht enthalten, da sie entweder nicht mit CARF übereinstimmen oder noch nicht über die erforderlichen Vereinbarungen verfügen.

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