Crypto Prices

SEC verpflichtet Broker-Dealer zur Kontrolle privater Schlüssel für Krypto-Asset-Wertpapiere

vor 11 Stunden
2 minuten gelesen
4 ansichten

Neue SEC-Richtlinien zur Krypto-Verwahrung

Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat eine neue Mitarbeitererklärung veröffentlicht, die klarstellt, wie Broker-Dealer die Verwahrung von Krypto-Asset-Wertpapieren handhaben müssen. Dies markiert einen Übergang von Jahren regulatorischer Unklarheit hin zu konkreten betrieblichen Erwartungen.

In einer am 17. Dezember 2025 veröffentlichten Erklärung erklärte die Abteilung für Handel und Märkte der SEC, dass Broker-Dealer, die Krypto-Asset-Wertpapiere für Kunden verwalten, den exklusiven Besitz dieser Vermögenswerte durch die Kontrolle der privaten Schlüssel, die zum Zugriff und zur Übertragung verwendet werden, aufrechterhalten müssen.

Firmen, die diesen Standard nicht erfüllen, dürfen sich nicht als im Besitz der Vermögenswerte im Sinne der bundesstaatlichen Kundenschutzvorschriften betrachten. Das Halten von Krypto reicht nicht aus – die SEC betont, dass Kontrolle entscheidend ist.

Regulatorische Anforderungen und Sicherheitsbewertung

Die Erklärung konzentriert sich auf Absatz (b)(1) der Regel 15c3-3, einer langjährigen Kundenschutzregel, die von Broker-Dealern verlangt, den physischen Besitz oder die Kontrolle von vollständig bezahlten und überschüssigen Margin-Wertpapieren aufrechtzuerhalten. Während die Richtlinie keine neue Regel einführt, erläutert sie, wie das Personal glaubt, dass diese Anforderung erfüllt werden kann, wenn Wertpapiere in einer Blockchain existieren, anstatt in traditioneller Form.

Nach Ansicht der SEC kann ein Broker-Dealer sich nur dann als im Besitz eines Krypto-Asset-Wertpapiers betrachten, wenn er direkten Zugang zu dem Vermögenswert im relevanten verteilten Ledger hat und die technische Fähigkeit besitzt, ihn zu übertragen. Dieser Zugang darf nicht geteilt werden, da das Personal betonte, dass weder Kunden noch Dritte, einschließlich Tochtergesellschaften, private Schlüssel halten oder den Vermögenswert ohne die Genehmigung des Broker-Dealers bewegen können.

Die Richtlinie verlangt auch von Broker-Dealern, die Blockchains und Netzwerke, auf denen Krypto-Asset-Wertpapiere betrieben werden, formell zu bewerten, bevor sie die Verwahrung übernehmen, und diese Bewertungen in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Außerdem wird von den Firmen erwartet, dass sie Leistung, Sicherheit, Governance, Upgrade-Prozesse und Risiken wie Hard Forks, 51%-Angriffe oder Protokolländerungen, die die Eigentumsverhältnisse beeinflussen könnten, bewerten.

Wenn ein Broker-Dealer von wesentlichen Sicherheits- oder Betriebsanfälligkeiten in einem Blockchain-Netzwerk Kenntnis erlangt, sollte das Personal anmerken, dass die Firma sich nicht als im Besitz des Vermögenswerts betrachten sollte.

Der Fokus liegt laut der Erklärung auf Risiken, die direkt mit der Verwahrung und Übertragung verbunden sind, und nicht auf Markt- oder Reputationsbedenken.

Veränderungen in der regulatorischen Landschaft

Die Krypto-Verwahrung war einst ein Tabuthema; die SEC hat nun ihre Haltung geändert. Die Erklärung folgt auf mehrere Jahre, in denen Broker-Dealer argumentierten, dass die Krypto-Verwahrung unter den bisherigen Interpretationen der SEC praktisch unmöglich sei.

Zwischen 2022 und 2024 basierte der Ansatz der Behörde stark auf buchhalterischen und strukturellen Einschränkungen, die traditionelle Firmen davon abhielten, in den Bereich einzutreten. Das Staff Accounting Bulletin 121 verlangte von börsennotierten Unternehmen, die Krypto von Kunden halten, diese Vermögenswerte als Verbindlichkeiten in der Bilanz zu erfassen, was die Verwahrung kapitalintensiv machte und für viele Banken kommerziell unpraktisch war.

Gleichzeitig beschränkte die SEC die Krypto-Verwahrung weitgehend auf spezielle Broker-Dealer, die daran gehindert wurden, traditionelle Wertpapiergeschäfte zu betreiben. Große Firmen zogen es vor, dieses Modell nicht zu verfolgen, und verwiesen auf betriebliche Komplexität und regulatorische Unsicherheit. Branchenanwälte beschrieben diese Zeit oft als regulatorische „tote Zone“, in der Compliance erforderlich, aber selten erreichbar war.

Die neue Erklärung versucht, diesen Stillstand zu lösen, indem sie die Compliance an konkrete betriebliche Kontrollen bindet, anstatt an abstrakte Bedenken hinsichtlich des Blockchain-Designs.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Klarstellung zur Verwahrung folgt einer weiteren bemerkenswerten Entwicklung bei der SEC. Am 13. Dezember veröffentlichte die Behörde ein Informationsblatt für Investoren zu Krypto-Wallets und Verwahrung, das Risiken und bewährte Praktiken für Selbstverwahrung und Drittverwahrung umreißt.

Der Leitfaden diskutierte Rehypothekierung, Vermischung von Vermögenswerten und die Abwägungen zwischen Hot- und Cold-Wallets, was auf eine lehrreiche Haltung gegenüber Krypto-Investoren hinweist. Zusammen deuten die Erklärung zur Verwahrung und die Anlegerleitlinien auf eine Neubewertung hin, wie die SEC die Infrastruktur des Krypto-Marktes angeht, mit klareren Erwartungen an die Firmen und expliziteren Schutzmaßnahmen für die Kunden.

Beliebt