SEC unterstützt vereinfachte Offenlegungsregeln
Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat ihre Unterstützung für vereinfachte Offenlegungsregeln im Rahmen des „Minimum Effective Dose“-Ansatzes signalisiert. Zudem befürwortet sie eng gefasste Pilotprojekte zur Tokenisierung von Eigenkapital durch eine Innovationsausnahme. Dies geht aus den jüngsten Äußerungen von Vorsitzendem Paul S. Atkins hervor.
Offenlegungslasten und Unternehmensgröße
In einer Rede während der Sitzung des Investor Advisory Committee der SEC konzentrierte sich Atkins zunächst auf die von ihm als unnötig erachteten Offenlegungslasten. Er plädierte für einen Ansatz, der die Vorschriften auf wesentliche Informationen fokussiert und die Anforderungen an die Unternehmensgröße anpasst. Darüber hinaus schlug er vor, das „IPO on-ramp“-Regime des JOBS Act zu verlängern, um kleinen und mittelständischen Unternehmen einen längeren Übergangszeitraum mit abgestufter Berichterstattung zu ermöglichen. Dies könnte dazu führen, dass mehr Emittenten bereit sind, an die Börse zu gehen.
Kritik an „Comply or Explain“-Mandaten
Atkins äußerte sich auch kritisch zur Verwendung von „Comply or Explain“-Offenlegungsmandaten in der Unternehmensführung durch die SEC. Er bezeichnete diese als eine Form der „Shaming-Regulierung“, die Unternehmen durch öffentlichen Druck und nicht durch gesetzliche Vorgaben in bevorzugte Governance-Modelle zwingt. Seiner Meinung nach sollten Entscheidungen über die Struktur des Vorstands, ESG-Kennzahlen und verwandte Governance-Fragen in den Händen der Aktionäre und Direktoren bleiben und nicht durch drohende Offenlegungsvorschriften diktiert werden.
Tokenisierung von Eigenkapital
In Bezug auf die Tokenisierung zeigte sich Atkins offen für experimentelle Ansätze. Er argumentierte, dass die Umwandlung von Eigenkapitalwertpapieren in digitale Token die Abwicklungseffizienz verbessern, das Abwicklungsrisiko verringern und unnötige Intermediäre ausschalten könnte. Er enthüllte, dass die SEC einen „innovativen Ausnahmemechanismus“ in Betracht zieht, um den begrenzten Handel mit bestimmten tokenisierten Wertpapieren zu ermöglichen. Dabei sollen eng gefasste Pilotprojekte genutzt werden, um Erfahrungen für einen langfristigen regulatorischen Rahmen zu sammeln.
Fazit
Dieser Ansatz würde es ermöglichen, dass tokenisierte Eigenkapitalprojekte unter kontrollierten Bedingungen vorankommen, anstatt auf eine umfassende Regelüberarbeitung zu warten. Für die Kryptomärkte ist die Botschaft klar: Die SEC ist nicht bereit, das Wertpapierrecht für die Tokenisierung neu zu schreiben, aber sie ist bereit, gezielte Ausnahmen zu gewähren, die eine regulierte, On-Chain-Eigenkapitalabwicklung näher an die Realität bringen könnten.