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Singapur verschiebt die Basel-Krypto-Banking-Regeln auf 2027

vor 4 Wochen
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Verschiebung der Krypto-Vorschriften in Singapur

Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat die Umsetzung der Krypto-Vorschriften des Baseler Ausschusses von 2026 auf 2027 verschoben, um den Banken mehr Zeit zur Anpassung zu geben. Laut einem Bericht der Caixin-Medien hat die Finanzaufsichtsbehörde des Landes in einer Zusammenfassung der Konsultation bekannt gegeben, dass sie plant, die neuen Bankkapitalvorschriften, die auf dem neuen Krypto-Asset-Rahmen des Baseler Ausschusses basieren, zu verschieben. Ursprünglich war vorgesehen, dass die neuen Krypto-Banking-Vorschriften am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Nach Rückmeldungen von 13 Parteien mit Verbindungen zur Finanz- und Web3-Branche haben die Behörden jedoch beschlossen, das Datum auf den 1. Januar 2027 oder sogar später zu verschieben.

Rückmeldungen und Bedenken

In der Zusammenfassung bat die Finanzbehörde Singapurs um Rückmeldungen von mehreren Befragten, darunter der Stablecoin-Emittent Circle. Die MAS berichtete, dass sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Rückmeldungen eingegangen sind, die zeigten, dass die Befragten besorgt über die neuen Krypto-Gesetze waren. Eine Mehrheit der Befragten äußerte die Befürchtung, dass die Umsetzung der Basel-Krypto-Asset-Kapitalvorschriften am 1. Januar 2026 oder früher zu einem möglichen „regulatorischen Arbitrage“ führen könnte.

„Die Befragten befürchten, Unternehmen könnten die Regeländerungen ausnutzen, um Kosten zu minimieren oder ungünstige Vorschriften zu umgehen.“

Internationale Entwicklungen

Aufgrund des erhaltenen Feedbacks hat die singapurische Behörde beschlossen, den Banken ein zusätzliches Jahr zu geben, um sich auf die bevorstehenden Vorschriften des Baseler Ausschusses zur Bankenaufsicht über globale Standards für Krypto-Asset-Exposures einzustellen. Die Entscheidung Singapurs, die Umsetzung des Krypto-Rahmens des Baseler Ausschusses um ein weiteres Jahr zu verschieben, erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem andere Regionen bereits mit den Änderungen voranschreiten.

Hongkong hat insbesondere ähnliche Kapitalanforderungen für Krypto-Assets entwickelt, die auf den Basel-Vorschriften basieren. Die Hong Kong Monetary Authority (HKMA) hat den regulatorischen Rahmen für die Basel-Krypto-Asset-Kapitalregeln abgeschlossen und wird voraussichtlich im Januar 2026 mit der Umsetzung beginnen.

In der Zwischenzeit hat auch die Europäische Union begonnen, den überarbeiteten Basel-Krypto-Standard über ihr Gesetzespaket zur Kapitalanforderungsverordnung III (CRR3) zu integrieren. Im Gegensatz zu Hongkong und Singapur ist diese Regelung bereits am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Einige Bereiche in der EU benötigen jedoch länger als andere, um diese Regeln umzusetzen, wobei der Markt-Risiko-Rahmen bis zum 1. Januar 2026 verschoben wurde.

Auf der anderen Seite hat auch die Schweiz beschlossen, die Annahme des Basel-Krypto-Standards zu verschieben, der durch die Eigenmittelverordnung eingeführt werden soll. Im Jahr 2024 löste ein Plan zur Einführung der Regelung Widerstand von der Swiss Blockchain Federation aus, die Bedenken äußerte, dass die neuen Regeln nicht mit der aktuellen Blockchain-Entwicklungsstrategie des Landes kompatibel seien.

Der Rahmen des Baseler Ausschusses

Der Rahmen des Baseler Ausschusses wurde erstmals Mitte 2022 eingeführt. Unter dem Titel „Prudential Treatment of Cryptoasset Exposures“ basiert die Konsultation auf den früheren Vorschriften des Ausschusses aus dem Jahr 2021. Die Regulierungsbehörden sind der Ansicht, dass mit dem rasanten Wachstum des Krypto-Marktes bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden sollten, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten, während Banken beginnen, sich mit Krypto-Assets zu beschäftigen.

Der Ausschuss unterteilt Krypto-Assets in zwei Gruppen: Gruppe 1 besteht aus tokenisierten traditionellen Vermögenswerten mit stabilem Wert, während Gruppe 2 aus rein Krypto-Assets wie Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH) besteht. Jede Gruppe ist mit unterschiedlichen Risikogewichten verbunden, einschließlich eines Risikogewichts von 250 % für Gruppe 1b und eines höheren Risikogewichts von 1.250 % für Gruppe 2b Krypto-Assets. Gruppe 2b-Assets sind digitale Vermögenswerte, die die vom Ausschuss festgelegten Kriterien für die Absicherung nicht erfüllen.

Der Rahmen zielt darauf ab, eine konsistente internationale aufsichtsrechtliche Behandlung sicherzustellen und Mindestkapitalanforderungen für Kreditrisiken, Marktrisiken und andere Risiken zu adressieren. Die Umsetzung dieser Regeln wird voraussichtlich mit den internationalen Basel-Standards und regionalen Vorschriften in Einklang stehen.

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