Bestätigung der Haftstrafen für Krypto-Händler
Ein südkoreanisches Berufungsgericht hat die Haftstrafen einer Gruppe von Krypto-Händlern bestätigt, die das Kimchi-Premium ausnutzten, um Tausende von Dollar Gewinn zu erzielen. Nocut News berichtete, dass die Strafkammer des Amtsgerichts Daegu alle bis auf eines der ursprünglichen Urteile und Strafen bestätigte. Der 43-jährige Kopf der Gruppe muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.
Details des Urteils
Der Richter hob jedoch ein weiteres Urteil gegen einen der Händler auf. Dieser Einzelne (Name aus rechtlichen Gründen nicht genannt) hatte in der ursprünglichen Verhandlung eine 18-monatige aufgeschobene Gefängnisstrafe erhalten. Der vorsitzende Richter Oh Deok-sik entschied jedoch am 12. Juni, dass diese Strafe „übermäßig nachsichtig“ war und verurteilte den Händler stattdessen zu 18 Monaten Gefängnis.
Verstöße und Machenschaften
Die Händler wurden des Verstoßes gegen das Gesetz über die Meldung und Nutzung spezifischer Finanztransaktionsinformationen sowie gegen das Devisengesetz für schuldig befunden. Das Gericht hörte Beweise, dass die Gruppe illegal Hunderte von Milliarden Won an ausländischer Währung ins Land schmuggelte, indem sie Krypto-Assets, die sie in Japan gekauft hatten, wieder verkauften.
Die Staatsanwälte erklärten, dass die Gruppe in Zusammenarbeit mit japanischen Investoren arbeitete. Gemeinsam schmiedeten sie einen sorgfältig geplanten Plan, um das Kimchi-Premium auszunutzen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Bitcoin (BTC) Preise in Südkorea erheblich höher. Die Nachfrage wuchs, da die Handelsvolumina an den heimischen Krypto-Börsen anstiegen. Die Staatsanwälte gaben an, dass die Gruppe illegal etwa 400 Milliarden Won (296 Millionen Dollar) an ausländischer Währung über internationale Grenzen schmuggelte; die ausländischen Investoren zahlten der Gruppe etwa 27 Milliarden Won (fast 20 Millionen Dollar) für ihre Dienste.
Äußern von Vorwürfen
Die Angeklagten wiesen alle Vorwürfe zurück. Sie behaupteten, dass die Transaktionen nicht als „Kapitaltransaktionen“ klassifiziert werden könnten, da sie Krypto und nicht Bargeld betrafen. Daher unterlägen diese Geschäfte nicht den Standarddeklarationsgesetzen. Das Berufungsgericht wies jedoch diese Ansprüche zurück.
Der Richter entschied, dass die Angeklagten „die Preisunterschiede zwischen Ländern für virtuelle Vermögenswerte ausnutzten, um ausländische Währung zu exportieren und Provisionen zu erhalten.“ Der Richter fügte hinzu, dass die ursprüngliche Strafe „angemessen“ zu sein scheine.
Fazit des Gerichts
Im Fall des Händlers, der anstelle einer aufgeschobenen Strafe ins Gefängnis kam, erklärte das Gericht, dass dieser Einzelne zwar nur etwas mehr als 4.000 Dollar an „Provisionen“ erhielt, die Schwere seines Verbrechens jedoch gravierend war. Das Gericht hörte, dass dieser Händler eine wichtige Rolle in der Geschäftswelt spielte und Briefkastenfirmen benutzte, um das Verbrechen zu begehen.