Krypto-Verwahrung und die SEC-Kommissare
Eine deutliche Kluft unter den SEC-Kommissaren beeinflusst die Debatte über die Krypto-Verwahrung. Hester Peirce unterstützt eine neue Flexibilität, während Caroline Crenshaw vor geschwächten Anlegerschutzmaßnahmen warnt.
No-Action-Brief der SEC
In der vergangenen Woche äußerten die Kommissare der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) gegensätzliche Ansichten zu einem neuen No-Action-Brief der Abteilung für Investmentmanagement, der registrierten Anlageberatern und regulierten Fonds erlaubt, Krypto-Assets bei bestimmten staatlich lizenzierten Treuhandgesellschaften zu halten.
Die Mitarbeiteranleitung klärt, wie die bestehenden Verwahrungsregeln gemäß dem Investment Advisers Act von 1940 und dem Investment Company Act von 1940 auf Krypto-Bestände angewendet werden, was auf eine potenzielle Änderung der Behandlung von digitalen Vermögenswertverwahrern unter dem Bundeswertpapierrecht hinweist.
Unterstützung von Hester M. Peirce
Kommissarin Hester M. Peirce unterstützte die Entscheidung und bezeichnete sie als pragmatische und überfällige Klarstellung für eine Branche, die in Unsicherheit operiert. Sie erklärte:
„Der NAL der Mitarbeiter ist eine ermutigende Entwicklung für registrierte Berater und regulierte Fonds, die in Krypto-Assets investieren oder investieren möchten.“
Peirce betonte, dass der No-Action-Brief (NAL) die Definition zulässiger Verwahrer nicht erweitert, sondern bekräftigt, dass staatliche Treuhandgesellschaften, die innerhalb robuster regulatorischer Rahmenbedingungen arbeiten, diese Rolle übernehmen können. Sie fügte hinzu:
„Registrierte Berater und regulierte Fonds können Krypto-Assets bei anderen zulässigen Verwahrern ohne Berücksichtigung des NAL halten, einschließlich nationaler Banken und Staatsbanken.“
Ihrer Ansicht nach stellt die Maßnahme des Personals die regulatorische Kohärenz für Unternehmen wieder her, die durch Unklarheiten darüber, ob staatlich lizenzierte Verwahrer unter das Bundesrecht fallen, eingeschränkt waren. Peirce argumentierte, dass die Entscheidung den Anlegerschutz unterstützt und gleichzeitig die praktischen Realitäten des Krypto-Marktes anerkennt. Sie forderte die SEC auf, die Verwahrungsregeln durch modernere, prinzipienbasierte Ansätze weiter zu verfeinern.
Kritik von Caroline A. Crenshaw
Kommissarin Caroline A. Crenshaw hingegen kritisierte den Schritt des Personals als Übergriff, der wichtige Anlegerschutzmaßnahmen schwächt. Sie warnte:
„Ich bin überrascht, dass wir unsere Regeln erodieren, um den Weg für eine neue Klasse von Verwahrern zu ebnen, die bereitwillig zugeben, dass sie die aktuellen Standards unseres Verwahrungssystems nicht erfüllen.“
„Die heutige No-Action-Position fehlt in wichtigen Bereichen an faktischer Unterstützung und bietet kaum rechtliche Rechtfertigung dafür, Löcher in die grundlegenden gesetzlichen Schutzmaßnahmen zu reißen,“ fügte Crenshaw hinzu. Sie argumentierte, dass staatliche Treuhandgesellschaften unter inkonsistenter und oft weniger strenger Aufsicht arbeiten im Vergleich zu bundesstaatlich lizenzierten Banken, was die Anleger unnötigen Risiken aussetzt.
Crenshaw kritisierte auch die SEC dafür, einen formellen Regelungsprozess zu umgehen, und argumentierte, dass eine Änderung dieser Größenordnung öffentliche Kommentare und wirtschaftliche Analysen erfordere.
Unterstützung für den No-Action-Brief
Unterstützer des No-Action-Briefs hingegen betonen, dass der Schritt den Wettbewerb unter den Verwahrern fördert, regulatorische Klarheit vorantreibt und einen Schritt in Richtung Integration digitaler Vermögenswerte in bestehende Wertpapierrahmen darstellt.