Gericht weist Klage gegen Binance ab
Ein US-Bundesgericht hat eine Klage abgewiesen, die der Krypto-Börse Binance vorwarf, Terrorfinanzierung zu erleichtern. Das Gericht entschied, dass die Kläger nicht die rechtlichen Anforderungen erfüllt haben, um die Plattform gemäß den US-amerikanischen Antiterrorgesetzen haftbar zu machen.
Urteil des Gerichts
In einem am 6. März veröffentlichten Urteil gewährte Richterin Jeannette A. Vargas vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York dem Antrag der Beklagten auf Abweisung der Klage, die von Hunderten von Opfern und Angehörigen von Opfern terroristischer Angriffe eingereicht wurde.
Die Kläger, die mit 64 Angriffen weltweit zwischen 2016 und 2024 in Verbindung stehen, behaupteten, dass Binance Konten, die mit terroristischen Gruppen und deren Vermittlern verbunden sind, auf seiner Plattform betrieben habe. Sie argumentierten, dass die Dienstleistungen der Börse es diesen Akteuren ermöglichten, Gelder zu bewegen, und somit eine Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung gemäß dem US-Antiterrorgesetz und dem Justice Against Sponsors of Terrorism Act darstellten.
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht entschied jedoch, dass die Klage nicht plausibel darlegte, dass Binance wissentlich wesentliche Unterstützung für terroristische Organisationen geleistet habe. Laut dem Urteil basierten die Vorwürfe weitgehend auf Behauptungen, dass bestimmte Wallets, die mit sanktionierten Gruppen verbunden sind, die Börse genutzt hätten, aber sie konnten nicht nachweisen, dass Binance sich zu diesem Zeitpunkt dieser Verbindungen bewusst war.
„Die Kläger konnten die angeblichen Kryptowährungstransaktionen nicht ausreichend mit den spezifischen in der Klage genannten Angriffen verknüpfen.“
Richterin Vargas stellte auch fest, dass die Klage sich auf verallgemeinerte Behauptungen über die Nutzung digitaler Vermögenswerte durch Terroristen stützte, anstatt auf konkrete Vorwürfe, die zeigten, dass Gelder, die über Binance bewegt wurden, direkt die in der Klage genannten Vorfälle unterstützten.
Ausblick
Aufgrund dieser Mängel kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Klage nicht den rechtlichen Standard erfüllte, der für eine Beihilfehaftung gemäß den US-Antiterrorstatuten erforderlich ist. Obwohl der Fall abgewiesen wurde, gewährte die Richterin den Klägern 60 Tage Zeit, um eine geänderte Klage einzureichen, die die im Urteil festgestellten Mängel adressiert. Sollten sie erfolgreich stärkere Vorwürfe vorbringen, könnte der Fall vor dem Bundesgericht weiterverfolgt werden.