{"id":17805,"date":"2026-08-19T05:06:10","date_gmt":"2026-08-19T05:06:10","guid":{"rendered":"https:\/\/satoshibrother.com\/de\/fasb-legt-drei-kriterien-fest-damit-stablecoins-als-zahlungsmittelaquivalente-qualifiziert-werden\/"},"modified":"2026-08-19T05:06:10","modified_gmt":"2026-08-19T05:06:10","slug":"fasb-legt-drei-kriterien-fest-damit-stablecoins-als-zahlungsmittelaquivalente-qualifiziert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/satoshibrother.com\/de\/fasb-legt-drei-kriterien-fest-damit-stablecoins-als-zahlungsmittelaquivalente-qualifiziert-werden\/","title":{"rendered":"FASB legt drei Kriterien fest, damit Stablecoins als Zahlungsmittel\u00e4quivalente qualifiziert werden"},"content":{"rendered":"<h2>Neue Rechnungslegungsrichtlinien f\u00fcr Stablecoins<\/h2>\n<p>Das <strong>Financial Accounting Standards Board (FASB)<\/strong> hat am 18. August neue Rechnungslegungsrichtlinien in den USA vorgeschlagen, die kl\u00e4ren, unter welchen Bedingungen Unternehmen bestimmte <strong>Stablecoins<\/strong> als Zahlungsmittel\u00e4quivalente ausweisen d\u00fcrfen. Das vorgeschlagene <em>Accounting Standards Update<\/em> w\u00fcrde Beispiele zum Thema 230, Kapitalflussrechnung, hinzuf\u00fcgen, ohne die bestehende Definition von Zahlungsmittel\u00e4quivalenten gem\u00e4\u00df den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrunds\u00e4tzen (<strong>GAAP<\/strong>) in den USA zu \u00e4ndern.<\/p>\n<h2>\u00d6ffentliche Kommentierung und Entscheidungsprozess<\/h2>\n<p>Der Vorschlag ist bis zum <strong>19. November<\/strong> zur \u00f6ffentlichen Kommentierung ge\u00f6ffnet. Der Vorstand wird entscheiden, ob ein endg\u00fcltiger Standard herausgegeben wird und wann dieser in Kraft tritt, nachdem die R\u00fcckmeldungen gepr\u00fcft wurden. Neu ist, dass die US-Rechnungslegungsbeh\u00f6rde vorschl\u00e4gt, Stablecoins als Zahlungsmittel\u00e4quivalente f\u00fcr die Finanzberichterstattung zu klassifizieren. Sollte dies angenommen werden, k\u00f6nnten Unternehmensbilanzen digitale Dollar mit derselben Rechnungslegungsbehandlung wie <strong>T-Bills<\/strong> halten.<\/p>\n<h2>Qualifikationskriterien f\u00fcr digitale Verm\u00f6genswerte<\/h2>\n<p>Ein digitaler Verm\u00f6genswert k\u00f6nnte nur dann qualifiziert werden, wenn sein Inhaber ein vertragliches Recht auf Abruf hat, um ihn gegen Bargeld einzul\u00f6sen. Dieses Recht muss eine direkte Einl\u00f6sung beim Emittenten f\u00fcr einen festgelegten Betrag erm\u00f6glichen. Zudem muss der Emittent mindestens eine <strong>Eins-zu-eins-Reserve<\/strong> in segregierten Konten halten. Diese Reserven m\u00fcssen aus kurzfristigen, hochliquiden Verm\u00f6genswerten bestehen, die leicht in bekannte Bargeldbetr\u00e4ge umwandelbar sind. Das Erf\u00fcllen dieser Bedingungen w\u00fcrde ein Unternehmen jedoch nicht zwingen, den Token als Zahlungsmittel\u00e4quivalent zu klassifizieren. Unternehmen h\u00e4tten die M\u00f6glichkeit, diese Darstellung zu verwenden, m\u00fcssten jedoch die geltenden Gesetze und Vorschriften ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<h2>F\u00f6rderung einer konsistenten Anwendung<\/h2>\n<blockquote>\n<p>FASB erkl\u00e4rte, dass die Beispiele dazu dienen sollen, &#8222;eine konsistentere Anwendung zu f\u00f6rdern&#8220;, nachdem Stakeholder Unsicherheiten und unterschiedliche Rechnungslegungsbehandlungen w\u00e4hrend der Konsultation zur Agenda 2025 gemeldet hatten.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Ein vorgeschlagenes Beispiel untersucht einen Token, der aktiv auf Sekund\u00e4rm\u00e4rkten gehandelt wird, dem Inhaber jedoch kein direktes Recht auf Einl\u00f6sung beim Emittenten gew\u00e4hrt. FASB kam zu dem Schluss, dass die Marktliquidit\u00e4t allein die bestehende Definition von Zahlungsmittel\u00e4quivalenten nicht erf\u00fcllen w\u00fcrde. Ein liquider Handelsmarkt kann es einem Unternehmen erm\u00f6glichen, einen Token schnell zu verkaufen, jedoch kann sich sein Marktpreis in Stressphasen von dem versprochenen Wert entfernen. Die direkte Einl\u00f6sung bietet einen separaten vertraglichen Weg, um einen bekannten Bargeldbetrag zu erhalten.<\/p>\n<h2>Beispiele und Ausschl\u00fcsse<\/h2>\n<p>Ein weiteres Beispiel lehnt die Behandlung als Zahlungsmittel\u00e4quivalent ab, wenn die Reserven <strong>Krypto-Verm\u00f6genswerte<\/strong> und <strong>Gold<\/strong> enthalten. FASB erkl\u00e4rte, dass Preis\u00e4nderungen bei diesen Verm\u00f6genswerten den Inhaber daran hindern k\u00f6nnten, einen bekannten Bargeldbetrag zu erhalten. Diese Beispiele w\u00fcrden algorithmische Tokens, \u00fcberbesicherte, krypto-gest\u00fctzte Produkte und andere Verm\u00f6genswerte ohne direkte Einl\u00f6sungsm\u00f6glichkeit beim Emittenten ausschlie\u00dfen, selbst wenn sie das Stablecoin-Label verwenden.<\/p>\n<h2>Unterschiedliche Schlussfolgerungen unter GAAP<\/h2>\n<p>FASB begann das Projekt, weil Unternehmen unter den bestehenden GAAP zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen gelangt sind. Einige \u00f6ffentliche Unternehmen klassifizieren bereits ausgew\u00e4hlte Zahlungstablecoins als Zahlungsmittel\u00e4quivalente basierend auf ihren Einl\u00f6sungs- und Reservevereinbarungen. <strong>Coinbase<\/strong> hat seine Rechnungslegungsmethode freiwillig zum <strong>31. Dezember 2025<\/strong> ge\u00e4ndert. In seiner SEC-Einreichung hei\u00dft es, dass <strong>USDC<\/strong>, <strong>EURC<\/strong> und <strong>PYUSD<\/strong> eins zu eins einl\u00f6sbar und durch Zahlungsmittel\u00e4quivalente in segregierten Konten gedeckt sind. Das Unternehmen hat die \u00c4nderung r\u00fcckwirkend angewendet und erkl\u00e4rt, dass es die zuvor berichteten Verm\u00f6genswerte, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Nettogewinn oder Gewinn pro Aktie nicht ver\u00e4ndert hat, obwohl es Teile seiner Kapitalflussrechnung ge\u00e4ndert hat.<\/p>\n<h2>Regulatorische Rahmenbedingungen und Offenlegungspflichten<\/h2>\n<p>Ein endg\u00fcltiger FASB-Standard k\u00f6nnte diese Bewertungen \u00fcber US-Unternehmen hinweg vergleichbarer machen. Er w\u00fcrde jedoch nicht bestimmen, ob ein Emittent rechtlich einen Token anbieten darf oder ob die Reserven den bundesstaatlichen Vorschriften entsprechen. Der Rechnungslegungsvorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Beh\u00f6rden das <strong>GENIUS-Gesetz<\/strong> umsetzen, das den ersten bundesstaatlichen Rahmen f\u00fcr US-Zahlungstablecoins geschaffen hat. Wie bereits berichtet, hat das Gesetz neue bundesstaatliche Zahlungsregeln f\u00fcr Lizenzierung, Reserven, Einl\u00f6sung und Offenlegungen festgelegt. Das GENIUS-Gesetz tritt allgemein im <strong>Januar 2027<\/strong> in Kraft. Die Regulierungsbeh\u00f6rden haben weiterhin an den Betriebsanforderungen gearbeitet, nachdem sie die urspr\u00fcngliche Frist f\u00fcr die Regelsetzung verpasst hatten.<\/p>\n<p>Das Finanzministerium hat auch k\u00fcrzlich eine Konsultation dar\u00fcber er\u00f6ffnet, wann Tokens in den Vereinigten Staaten ausgegeben, angeboten oder verkauft werden. In einem verwandten Bericht hat <strong>crypto.news<\/strong> den neuesten Lizenzierungsvorschlag des Finanzministeriums untersucht. Der Prozess von FASB bleibt von diesen regulatorischen Verfahren getrennt. Ein Token k\u00f6nnte die bundesstaatlichen Ausgabeanforderungen erf\u00fcllen, aber dennoch den Rechnungslegungstest nicht bestehen, wenn ein bestimmter Inhaber keine direkten Einl\u00f6sungsrechte hat oder die Reserven volatile Verm\u00f6genswerte enthalten.<\/p>\n<h2>Offenlegung von Zahlungsmittel\u00e4quivalenten<\/h2>\n<p>Der Vorschlag w\u00fcrde auch verlangen, dass jede Einheit, die Zahlungsmittel\u00e4quivalente berichtet, ihre Hauptbestandteile und entsprechenden Betr\u00e4ge offenlegt. Diese Anforderung w\u00fcrde auch gelten, wenn keine digitalen Verm\u00f6genswerte enthalten sind. Stakeholder k\u00f6nnen bis zum <strong>19. November<\/strong> schriftliche Antworten einreichen. FASB wird dann \u00dcberarbeitungen in Betracht ziehen, entscheiden, ob das Update angenommen wird, und festlegen, wann Unternehmen damit beginnen m\u00fcssen, es anzuwenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neue Rechnungslegungsrichtlinien f\u00fcr Stablecoins Das Financial Accounting Standards Board (FASB) hat am 18. August neue Rechnungslegungsrichtlinien in den USA vorgeschlagen, die kl\u00e4ren, unter welchen Bedingungen Unternehmen bestimmte Stablecoins als Zahlungsmittel\u00e4quivalente ausweisen d\u00fcrfen. Das vorgeschlagene Accounting Standards Update w\u00fcrde Beispiele zum Thema 230, Kapitalflussrechnung, hinzuf\u00fcgen, ohne die bestehende Definition von Zahlungsmittel\u00e4quivalenten gem\u00e4\u00df den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrunds\u00e4tzen (GAAP) in den USA zu \u00e4ndern. \u00d6ffentliche Kommentierung und Entscheidungsprozess Der Vorschlag ist bis zum 19. November zur \u00f6ffentlichen Kommentierung ge\u00f6ffnet. 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