Aserbaidschan reguliert virtuelle Vermögenswerte
Aserbaidschan hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Regulierung virtueller Vermögenswerte abgeschlossen und zur Prüfung eingereicht. Die Zentralbank erwartet, dass die Gesetzgebung noch vor Jahresende verabschiedet wird.
Laut Fidan Tofidi, Direktorin der Abteilung für Finanztechnologien und Innovation der Zentralbank von Aserbaidschan, wird die vorgeschlagene Gesetzgebung verlangen, dass jedes Unternehmen, das mit Krypto-Vermögenswerten handelt, eine Lizenz von der Zentralbank erwerben muss, bevor es auf dem Inlandsmarkt tätig werden kann.
Regulatorische Anforderungen
Im Rahmen des Entwurfs müssten lizenzierte Unternehmen strenge regulatorische Standards erfüllen und ständiger Aufsicht der Zentralbank unterliegen. Tofidi erklärte, dass die Unternehmen auch verpflichtet wären, die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten sowie eine obligatorische Kundenidentifikation durchzuführen.
Strategische Bedeutung der Gesetzgebung
In Bezug auf den Vorschlag betonte Tofidi, dass die Zentralbank die Gesetzgebung als Teil ihrer Strategie zur Entwicklung des Finanzmarktes Aserbaidschans für den Zeitraum 2027 bis 2030 betrachtet, die auf realen Daten basiert. Sie fügte hinzu, dass der Schutz der Stabilität des Finanzsystems des Landes eine der Hauptprioritäten des Regulators bleibt.
Nach der Genehmigung würde das Gesetz eine Lizenz der Zentralbank für alle krypto-bezogenen Unternehmen, die den Inlandsmarkt Aserbaidschans bedienen, verpflichtend machen. Ohne diese regulatorische Genehmigung dürften Unternehmen keine Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte im Land anbieten.
Aktuelle Entwicklungen und Haltung zur CBDC
Der Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Aserbaidschan weiterhin an seinem regulatorischen Rahmen für digitale Vermögenswerte arbeitet und eine vorsichtige Haltung gegenüber staatlich ausgegebenen digitalen Währungen einnimmt. Im vergangenen Jahr erklärte der Gouverneur der Zentralbank, Taleh Kazimov, dass die Institution keine unmittelbaren Pläne habe, eine digitale Zentralbankwährung (CBDC) auszugeben.
Er erläuterte, dass die Beamten die Auswirkungen solcher Projekte auf die Geldpolitik und die finanzielle Stabilität untersuchen wollten, bevor sie eine Entscheidung treffen.
Kazimov stellte zudem fest, dass die Zentralbank bislang keine vollständig erfolgreichen CBDC-Implementierungen weltweit identifiziert habe und dass die meisten Projekte sich noch in der Pilotphase befänden.
Kooperation mit Binance
Zuvor hatte die Direktorin für Regierungsbeziehungen von Binance in der GUS-Region, Olga Goncharova, bekannt gegeben, dass die Börse mögliche Kooperationen mit der Zentralbank von Aserbaidschan zur Entwicklung von Mechanismen zur Regulierung des Krypto-Marktes des Landes diskutiert habe.