Banken im MiCA-Register der ESMA
Banken repräsentieren nun fast einen von vier Anbietern im MiCA-Register der ESMA, nachdem sie ihre Präsenz seit Ende Juni nahezu verdoppelt haben. Traditionelle Kreditinstitute erweitern schnell ihre Rolle im regulierten Krypto-Markt Europas, und mittlerweile machen sie fast 23% der Anbieter aus, die im Rahmen des Markets in Crypto-Assets (MiCA) der Europäischen Union gelistet sind.
Wachstum der Banken im Krypto-Markt
Laut einer Analyse von Cointelegraph, die auf den MiCA-Registerdaten der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) basiert, hat sich die Anzahl der Banken auf der EU MiCA-Krypto-Anbieterliste von etwa 40 auf rund 80 zwischen dem 26. Juni und dem 16. September verdoppelt. In diesem Zeitraum stieg die Gesamtzahl der gelisteten Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) von 243 auf 349.
Allerdings haben nicht-bankliche Anbieter relativ an Boden verloren, wobei ihr Anteil von etwa 84% auf 77% fiel. Obwohl nicht-bankliche Anbieter weiterhin das Register dominieren und in absoluten Zahlen gewachsen sind, haben Banken deutlich schneller expandiert und ihren Anteil von etwa 17% Ende Juni auf fast 23% im September erhöht.
Deutschland als Treiber der Bankexpansion
Deutschland war ein wesentlicher Treiber dieser Bankexpansion, da Dutzende von Genossenschafts- und Geschäftsbanken im MiCA-Register der ESMA auftauchten. Zu den neuen Namen gehört die Deutsche Bank, Deutschlands größter Kreditgeber, die am Mittwoch Pläne ankündigte, digitale Vermögensverwahrdienste für institutionelle und Unternehmensklienten in Europa einzuführen. Ein Sprecher der Deutschen Bank erklärte gegenüber Cointelegraph, dass die Bank erwartet, im Oktober die regulatorische Genehmigung für das Angebot unter MiCA zu erhalten.
Erweiterung über große Bankengruppen hinaus
Der Trend erstreckt sich über die größten Bankengruppen Europas hinaus. Zu den Neuzugängen in Deutschland zählen zahlreiche Volksbanken, Raiffeisenbanken und VR-Banken, was zeigt, dass regulierte Krypto-Dienste in das regionale Genossenschaftsbankennetz des Landes vordringen, anstatt auf große internationale Banken beschränkt zu bleiben.
Regulatorische Rahmenbedingungen für Banken
Im Gegensatz zu Krypto-Unternehmen, die eine CASP-Autorisierung beantragen müssen, können Banken Krypto-Dienste unter MiCA über ein separates Benachrichtigungsverfahren anbieten. Nach Artikel 60 von MiCA kann ein Kreditinstitut Krypto-Asset-Dienste anbieten, wenn es die erforderlichen Informationen mindestens 40 Arbeitstage vor der erstmaligen Erbringung dieser Dienste an seine Heimataufsichtsbehörde übermittelt. Dieses Benachrichtigungsverfahren ermöglicht es Banken, in den Krypto-Bereich zu expandieren, ohne den standardmäßigen CASP-Autorisierungsprozess durchlaufen zu müssen.
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