Warnung der CNMV an virtuelle Vermögensdienstleistungsplattformen
Die spanische Aufsichtsbehörde CNMV (Comisión Nacional del Mercado de Valores) hat eine dringende Warnung an virtuelle Vermögensdienstleistungsplattformen (VASPs) herausgegeben. Ab Juli müssen VASPs, die keine Genehmigung zum Betrieb im Land erhalten haben, einen Plan zur Migration der Gelder ihrer Kunden umsetzen. Diese Plattformen können auch Vereinbarungen mit genehmigten VASPs treffen, um ihre Kunden nach Genehmigung durch den Nutzer weiterhin zu bedienen.
Konsequenzen der MiCA-Regeln
In einer Erklärung warnte die CNMV vor den bevorstehenden Konsequenzen der Anwendung des Rahmens für Märkte in Krypto-Assets (MiCA) auf VASPs, die in Spanien tätig sind. Die Übergangsfrist für VASPs, die von den MiCA-Regeln profitieren möchten, endet am 30. Juni. Nach diesem Datum dürfen nur noch genehmigte VASPs im Land operieren.
Die CNMV betont, dass Anleger nach dem 30. Juni „nicht mit Entitäten Geschäfte machen sollten, die den Genehmigungsprozess nicht abgeschlossen haben, da sie nicht von den in den genannten Vorschriften vorgesehenen Schutz- und Überwachungsmechanismen profitieren werden.“
Migrationsplan für nicht genehmigte VASPs
Nicht genehmigte VASPs, die in Spanien unter den MiCA-Regeln tätig sein wollen, müssen einen Migrationsplan entwerfen, um die Kundengelder entsprechend zu verwalten. Dieser Plan könnte auch Vereinbarungen mit genehmigten VASPs beinhalten, um den Kunden weiterhin Krypto-Dienste anzubieten.
„Der Migrationsplan wird einen angemessenen Zeitrahmen für die Abhebungen der Anleger festlegen. Nach dessen Abschluss können alle Krypto-Assets und Gelder, die nicht abgehoben wurden, an autorisierte Stellen übertragen werden, wobei die betroffenen Kunden benachrichtigt werden“, erklärte die Aufsichtsbehörde.
Reaktionen und Bedenken
Cris Carrascosa, CEO von ATH21, wies darauf hin, dass weniger als die Hälfte aller VASPs nur 15 Tage nach Inkrafttreten der Regeln eine MiCA-Lizenz erhalten hatte, was auf erhebliche Dienstunterbrechungen für Unternehmen und Nutzer in Europa hindeutet. Die CNMV hob hervor, dass Anleger, die mit nicht autorisierten Entitäten arbeiten, nicht durch die Bestimmungen von MiCA geschützt sind. Sie forderte die Kunden auf, die Genehmigungsregister der von ihnen genutzten Institutionen zu überprüfen und Migrationspläne zu verlangen, wenn diese keine MiCA-Lizenzen erhalten haben.
Obwohl die MiCA-Regeln am 1. Juli in Kraft treten, hat die EU kürzlich eine öffentliche Konsultation gestartet, um Aktualisierungen des MiCA-Regelwerks bezüglich DeFi, Stablecoins und Staking zu bewerten. Mike Belshe, CEO von Bitgo, äußerte Bedenken, dass der Rahmen für Märkte in Krypto-Assets (MiCA) das gesamte Stablecoin-Ökosystem gefährden könnte.