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Südkorea: Konten von bankrotten Börsen bleiben meldepflichtig

vor 4 Stunden
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Einführung

Der Nationale Steuerdienst Südkoreas (NTS) hat am 28. August entschieden, dass Einwohner weiterhin ihre qualifizierten Kryptowährungskonten bei bankrotten ausländischen Börsen melden müssen, auch wenn der Handel und Abhebungen nicht mehr möglich sind.

Hintergrund der Entscheidung

Diese Auslegung wurde veröffentlicht, nachdem ein koreanischer Bürger gefragt hatte, ob ein nicht zugänglicher Bestand bei einer Börse weiterhin als ausländisches Finanzkonto gilt. Der Steuerzahler war Gläubiger einer ausländischen Kryptowährungsbörse, die im November 2022 Insolvenz anmeldete. Der Kontoinhaber konnte seine Vermögenswerte nicht mehr handeln oder abheben und war in den Verteilungsprozess der Börse eingetreten.

Regelungen zur Meldung

Der NTS kam jedoch zu dem Schluss, dass das ursprüngliche ausländische Konto weiterhin meldepflichtig bleibt, da es bei einem ausländischen Anbieter von virtuellen Vermögenswerten eröffnet wurde, um digitale Vermögenswerte zu handeln. Diese Entscheidung betrifft die Offenlegungspflichten und nicht die Frage, ob die nicht zugänglichen Vermögenswerte steuerpflichtiges Einkommen generieren.

Koreanische Einwohner und inländische Unternehmen sind verpflichtet, zu melden, wenn ihre kombinierten Salden ausländischer Finanzkonten am Ende eines Monats im relevanten Kalenderjahr 500 Millionen Won (etwa 350.000 US-Dollar) überschreiten. Salden über qualifizierte ausländische Konten werden aggregiert, sodass die Regel auch gilt, wenn kein einzelnes Konto unabhängig 500 Millionen Won überschreitet. Steuerzahler müssen den Bericht im Juni des folgenden Jahres einreichen.

Digitale Vermögenswerte und ihre Behandlung

Ab dem Berichtszyklus 2023 wurden digitale Vermögenswerte in das Regime der ausländischen Finanzkonten aufgenommen. Konten, die über ausländische Kryptowährungsbörsen gehalten werden, können daher neben ausländischen Einlagen, Wertpapieren, Fonds und anderen abgedeckten Finanzanlagen qualifizieren. Selbstverwahrte Wallets werden anders behandelt, da sie keine Konten sind, die bei ausländischen Anbietern von virtuellen Vermögenswerten eröffnet wurden.

„Die Insolvenz einer Börse bedeutet nicht, dass die Offenlegungspflichten verschwinden.“

Auswirkungen auf Steuerzahler

Der NTS-Beschluss bedeutet, dass koreanische Gläubiger nicht davon ausgehen können, dass eingefrorene Salden aus ihren Offenlegungspflichten verschwinden, während diese Verfahren fortgesetzt werden. Koreanische Steuerzahler meldeten während des Offenlegungszyklus 2026 insgesamt 10,5 Billionen Won an ausländischen digitalen Vermögenswerten, was einen Rückgang von 5,4 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt.

Die Offenlegungspflicht ist getrennt von Südkoreas geplanter Steuer auf Kryptowährungsgewinne. Ab dem 1. Januar 2027 plant das Land eine kombinierte Steuer von 22 % auf qualifizierte Einkünfte aus digitalen Vermögenswerten.

Schlussfolgerung

Kunden von bankrotten Börsen sollten Kontounterlagen aufbewahren, auch wenn die Plattform keinen normalen Zugang mehr bietet. Insolvenzmitteilungen, Anspruchsbestätigungen und Zahlungsunterlagen können erforderlich sein, um Unterschiede zwischen gemeldeten Salden und zurückgewonnenen Mitteln zu erklären. Der NTS bereitet umfassendere Durchsetzungsinstrumente im Vorfeld der Krypto-Einkommensteuer 2027 vor.

In verwandten Berichten wurde berichtet, dass die Behörde an der Entwicklung von Wallet-Tracking-Funktionen für ausländische Transaktionen arbeitet, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu unterstützen.

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