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Brasilien verschärft die Aufsicht über Kryptowährungen mit neuen Kapitalvorschriften für Börsen

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Neue aufsichtsrechtliche Regeln in Brasilien

Brasilien hat neue aufsichtsrechtliche Regeln genehmigt, die von Anbietern virtueller Vermögenswerte ab 2027 die Einhaltung von Kapital-, Risikomanagement- und Offenlegungsstandards verlangen. Laut einem lokalen Medienbericht hat die Zentralbank Brasiliens ein neues Regelwerk für Anbieter virtueller Vermögenswerte (SPSAVs) genehmigt, das sie näher an den regulatorischen Rahmen bringt, der für Wertpapierbroker und -vertriebe gilt. Die Regeln wurden am 1. Juli genehmigt und treten am 1. Januar 2027 in Kraft, im Rahmen der fortlaufenden Umsetzung des rechtlichen Rahmens für Krypto-Assets im Land.

Regulatorische Anforderungen

Sobald die Regeln in Kraft treten, müssen Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich Kryptowährungen und andere virtuelle Vermögenswerte anbieten, Mindestkapitalreserven halten, formelle Risikomanagementrichtlinien einführen und regelmäßig Informationen über ihren finanziellen und operativen Zustand offenlegen. Die Zentralbank erklärte, dass die Maßnahmen darauf abzielen, das Finanzsystem zu stärken und Risiken für Kunden sowie den Markt zu reduzieren.

Klassifizierung und Übergangsstruktur

Der Bericht stellte fest, dass Unternehmen, die Krypto-Brokerage-, Verwahrungs- und Überweisungsdienste anbieten, nun als Institutionen des Typs 3 klassifiziert werden, zusammen mit den wirtschaftlichen Gruppen, die sie leiten. Laut der Zentralbank folgt die Klassifizierung dem Prinzip, dass Aktivitäten mit ähnlichen Risiken ähnlichen regulatorischen Standards unterliegen sollten.

Ein weiterer Teil des Rahmens führt einen schrittweisen Übergang in die Bankenaufsichtsstruktur Brasiliens ein. Der Bericht besagt, dass alle Anbieter virtueller Vermögenswerte bis zum 30. Juni 2028 in Segment 4 (S4) eingestuft werden, unabhängig von ihrer Größe, was ihnen zusätzliche Zeit gibt, um die vollständigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Gleichzeitig wird Institutionen, die unter Segment 5 (S5) klassifiziert sind und einem vereinfachten Regulierungsregime für kleinere Finanzinstitute unterliegen, nicht mehr gestattet, Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte anzubieten, da die Zentralbank diese Aktivitäten als unvereinbar mit leichteren Aufsichtsstandards betrachtet.

Ergänzende regulatorische Maßnahmen

Die neuen Anforderungen ergänzen eine Reihe von regulatorischen Maßnahmen, die im vergangenen Jahr eingeführt wurden. Im November 2025 veröffentlichte die Zentralbank die ersten Betriebsregeln für Anbieter virtueller Vermögenswerte, die Standards für Governance, Geldwäschebekämpfung, Devisenbeteiligung und operationale Anforderungen festlegten. Anfang dieses Jahres verlangte der Nationale Währungsrat Brasiliens von Krypto-Plattformen, Vertraulichkeitsregeln einzuhalten, die mit denen traditioneller Finanzinstitute vergleichbar sind, einschließlich der Einhaltung des Ergänzungsgesetzes 105 über Bankgeheimnis.

Unabhängige Prüfberichte

Der neueste aufsichtsrechtliche Rahmen folgt auch einer Regel aus dem Juni, die Krypto-Unternehmen, die eine Genehmigung oder Lizenzverlängerung beantragen, verpflichtet, unabhängige Prüfberichte vorzulegen, die von Fachleuten erstellt wurden, die bei der Wertpapieraufsichtsbehörde Brasiliens registriert sind. Wie bereits berichtet, überprüfen die Prüfungen die Kontrollen zur Geldwäschebekämpfung, Verfahren zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, die Trennung von Kundenvermögen, internes Risikomanagement und Programme zur Einhaltung von Vorschriften durch Mitarbeiter, bevor Lizenzentscheidungen getroffen werden.

Verschärfung der Aufsicht

Die Aufsichtsbehörden haben auch in anderen Bereichen während 2026 die Aufsicht verschärft. Im Mai verbot die Zentralbank Brasiliens regulierten grenzüberschreitenden elektronischen Devisenanbietern die Verwendung von Krypto-Assets zur Abwicklung internationaler Zahlungen, während der Handel und die Übertragung digitaler Vermögenswerte außerhalb des überwachten Zahlungssystems weiterhin erlaubt sind. Kürzlich erinnerten Bundesstaatsanwälte die politischen Parteien daran, dass Kryptowährungsdonationen in Wahlkampagnen weiterhin verboten sind, da die Regeln zur Wahlkampffinanzierung verlangen, dass Spender eindeutig identifiziert werden.

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