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EU-Gesetzgeber bringen Rahmen für den digitalen Euro mit Ausschussgenehmigung voran

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Einführung des digitalen Euro

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments hat seine Position zum digitalen Euro-Paket genehmigt und damit die legislative Arbeit an einer vorgeschlagenen digitalen Zentralbankwährung vorangetrieben, die die Europäische Zentralbank (EZB) bis 2029 zur möglichen Ausgabe bereit haben möchte. Der Ausschuss gab am Dienstag bekannt, dass die Gesetzgeber den Vorschlag mit 43 zu 14 Stimmen unterstützt haben.

Funktionsweise und Schutzmaßnahmen

Der Gesetzentwurf legt fest, wie ein digitaler Euro funktionieren würde, wer ihn verteilen könnte und welche Schutzmaßnahmen für Nutzer und Finanzinstitute gelten würden. Fernando Navarrete Rojas, Mitglied des Europäischen Parlaments, erklärte, der Vorschlag bewahre die Fähigkeit der Verbraucher, ihre bevorzugte Zahlungsmethode zu wählen, und beschrieb den digitalen Euro als Ergänzung zu Bargeld und nicht als Ersatz.

Laut dem Vorschlag des Ausschusses würde die EZB den digitalen Euro sowohl über Online- als auch Offline-Zahlungsoptionen zur Nutzung in der Eurozone ausgeben. Wir begrüßen die Unterstützung zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Akzeptanz von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel und zur Förderung des digitalen Euros.

Transaktionsmodelle und Datenschutz

Der Entwurf besagt, dass Online-Transaktionen auf einem kontobasierten Modell basieren würden, während Offline-Zahlungen auf Werten beruhen würden, die lokal auf einem Gerät gespeichert sind. Die Gesetzgeber erklärten, dass die Offline-Funktion ähnlich wie Bargeld funktionieren würde, da Nutzer Gelder verlieren könnten, die auf einem verlorenen Gerät gespeichert sind.

Der Vorschlag des Parlaments umfasst auch Datenschutzmaßnahmen, die auf Technologien wie Zero-Knowledge-Proofs basieren. Der Ausschuss erklärte, dass diese Werkzeuge die Transaktionsverifizierung ermöglichen würden, ohne persönliche Informationen preiszugeben, und dass die EZB keinen Zugang zu den Identifikationsdaten der Nutzer hätte.

Obergrenzen und Gebühren

Die Gesetzgeber schlugen Obergrenzen für individuelle digitale Euro-Bestände vor, um Risiken für das Bankensystem zu verringern. Die Europäische Kommission würde diese Obergrenzen nach Konsultation mit der EZB festlegen und regelmäßig überprüfen. Der Entwurf verbietet Zinszahlungen auf digitale Euro-Bestände. Unternehmen könnten digitale Euros nur vorübergehend halten, um eingehende Zahlungen zu sammeln, in der Regel nicht länger als 24 Stunden.

Die meisten Händler müssten die Währung akzeptieren, obwohl bestimmte kleine Unternehmen und selbstständige Betreiber von Ausnahmen profitieren könnten, wenn sie bereits keine digitalen Zahlungen akzeptieren. Grundlegende Dienstleistungen, einschließlich Kontozugang und Zahlungen, würden im Rahmen des Vorschlags kostenlos bleiben. Dienstleister könnten regulierte Gebühren für zusätzliche Funktionen erheben, während Offline-Zahlungen kostenlos bleiben würden.

Verteilungsrahmen und Einführung

Die Gesetzgebung skizziert einen Verteilungsrahmen, der Banken, Zahlungsanbieter, elektronische Geldinstitute und regulierte Krypto-Unternehmen umfasst. Postämter könnten ebenfalls an der Verteilung des digitalen Euros in der Eurozone teilnehmen. Vor einer möglichen Einführung muss die EZB technische Standards abschließen, Testprogramme durchführen und die Implementierung mit Zahlungsanbietern koordinieren.

Der Vorschlag sieht eine Einführungsphase von mindestens zwei Jahren nach der endgültigen legislativen Genehmigung vor. Die Abstimmung des Ausschusses folgt mehreren Jahren vorbereitender Arbeiten der EZB. Die Zentralbank begann 2020 mit der Untersuchung eines digitalen Euros und hat wiederholt erklärt, dass das Projekt darauf abzielt, den Zugang zu Zentralbankgeld in einer zunehmend digitalen Zahlungsumgebung zu bewahren.

Ausblick und Herausforderungen

Piero Cipollone, Mitglied des EZB-Direktoriums, sagte den europäischen Gesetzgebern Anfang dieses Jahres, dass technische Standards für 2026 erwartet werden, mit Pilotversuchen, die ab 2027 geplant sind. Die EZB hat erklärt, dass sie technisch auf einen möglichen Start bis 2029 vorbereitet sein möchte, wenn die Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen genehmigen.

Die Genehmigung des Ausschusses erfolgt auch, während europäische Politiker weiterhin die Rolle privater digitaler Währungen diskutieren. Anfang dieses Monats warnte Isabel Schnabel, Mitglied des EZB-Direktoriums, dass Stablecoins mit einer Marktkapitalisierung von fast 300 Milliarden Dollar finanzielle Stabilitätsrisiken schaffen und die internationale Position des US-Dollars stärken könnten, da die meisten im Umlauf befindlichen Stablecoins in Dollar denominiert sind.

Gleichzeitig schreiten Projekte des privaten Sektors weiterhin unter dem Rahmen der Märkte für Krypto-Assets der Europäischen Union voran. Im Mai erweiterte das Bankenkonsortium Qivalis seine Mitgliedschaft auf 37 Institutionen in ganz Europa, während es einen regulierten, in Euro denominierten Stablecoin vorbereitete, der für die zweite Hälfte des Jahres 2026 geplant ist.