Neue Anti-Geldwäsche-Regeln der Europäischen Union
Die Europäische Union hat neue Anti-Geldwäsche-Regeln verabschiedet, die regulierte Krypto-Unternehmen daran hindern werden, Privacy Coins zu unterstützen. Gleichzeitig bleiben direkte Bitcoin-Transfers zwischen privaten Wallets von den verpflichtenden Identifikationsanforderungen unberührt. Laut der Verordnung (EU) 2024/1624, die am 10. Juli 2027 in Kraft tritt, werden Krypto-Asset-Dienstleister, die im Block tätig sind, strengen Kundenverifizierungsobligationen und neuen Einschränkungen für Dienstleistungen, die die Anonymität von Transaktionen erhöhen, unterworfen.
Regelungen für Krypto-Unternehmen
Die Verordnung führt zudem eine Obergrenze von 10.000 € (ca. 11.500 $) für kommerzielle Barzahlungen ein und stellt zusätzliche Compliance-Anforderungen für verschiedene Branchen auf, die als anfällig für Geldwäsche-Risiken gelten. Unter dem neuen Regelwerk müssen regulierte Krypto-Unternehmen, einschließlich Börsen und Verwahrstellen, eine vollständige Kundenprüfung für gelegentliche Krypto-Transaktionen im Wert von 1.000 € (ca. 1.150 $) oder mehr durchführen. Für Transaktionen unterhalb dieser Schwelle sind die Anbieter zwar verpflichtet, die Kunden zu identifizieren, jedoch nicht verpflichtet, das gleiche Maß an Verifizierung anzuwenden, das für größere Transaktionen oder laufende Geschäftsbeziehungen gilt.
Gleichzeitig verbietet die Verordnung ausdrücklich anonyme Krypto-Konten sowie Dienstleistungen, die die Anonymisierung von Transaktionen oder eine erhöhte Verschleierung ermöglichen, einschließlich solcher, die anonymitätsfördernde Kryptowährungen betreffen. Während die neuen Regeln regulierte Krypto-Unternehmen effektiv daran hindern, transaktionsbezogene Privacy-Assets zu listen, zu verwahren oder zu erleichtern, verbietet die Gesetzgebung nicht, dass Einzelpersonen diese Kryptowährungen besitzen oder privat nutzen.
Eine Klarstellung, die zusammen mit der Verordnung veröffentlicht wurde, besagt, dass die Identifikationsanforderungen für Krypto-Asset-Dienstleister gelten und nicht für jede Blockchain-Transaktion. Direkte Transfers zwischen selbst gehosteten Wallets bleiben von diesen Verpflichtungen ausgenommen.
Travel Rule und weitere Anforderungen
Zusätzlich verlangt die Verordnung (EU) 2023/1113, die allgemein als Travel Rule-Rahmen bekannt ist, von regulierten Anbietern, dass sie Absender- und Empfängerinformationen während Krypto-Transfers übermitteln. Zusätzliche Prüfungen gelten, wenn Transfers, die selbst gehostete Wallets betreffen, 1.000 € oder mehr erreichen und ein regulierter Vermittler beteiligt ist. Infolgedessen müssen Nutzer, die über Börsen und andere regulierte Plattformen transagieren, die Know-Your-Customer-Verfahren (KYC) abschließen, während Peer-to-Peer-Bitcoin-Transaktionen, die ohne einen Vermittler durchgeführt werden, keine direkten Identitätsverifizierungsanforderungen gemäß EU-Recht auslösen.
Obergrenzen für Barzahlungen und erweiterte Compliance
Über Krypto hinaus legt die Verordnung (EU) 2024/1624 eine harmonisierte Obergrenze von 10.000 € für kommerzielle Barzahlungen in der gesamten Europäischen Union fest. Einzelne Mitgliedstaaten können weiterhin niedrigere Grenzen durchsetzen, wenn die nationalen Behörden strengere Kontrollen wählen. Für Bartransaktionen im Wert von 3.000 € (ca. 3.450 $) oder mehr müssen Händler und andere verpflichtete Stellen die Identität der Kunden überprüfen und Due-Diligence-Prüfungen durchführen, bevor sie die Transaktion abschließen.
Die Verordnung stellt fest, dass die neue Obergrenze nicht für Einzahlungen oder Zahlungen gilt, die über Banken, Zahlungsinstitute oder Emittenten elektronischer Geldmittel erfolgen. Diese Transaktionen unterliegen weiterhin bestehenden Überwachungssystemen und Anforderungen zur Meldung verdächtiger Aktivitäten, wenn Warnsignale erkannt werden.
Erweiterung der betroffenen Stellen
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Gesetzgebung erweitert die Liste der von den EU-Anti-Geldwäsche-Verpflichtungen betroffenen Stellen. Professionelle Fußballvereine, Fußballagenten, Crowdfunding-Betreiber, Unternehmen für Investitionsmigration, Händler mit Luxusgütern und mehrere andere Sektoren müssen nun Compliance-Prüfungen durchführen und verdächtige Aktivitäten melden. Die Regeln zur Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums wurden ebenfalls verschärft.
Laut der Verordnung müssen juristische Personen im gesamten Block ihre letztendlichen Eigentümer über nationale Register offenlegen, wobei die Eigentumsschwellen in der Regel bei 25 % und für bestimmte risikobehaftete Strukturen auf 15 % gesenkt werden. Treuhandgesellschaften, Stiftungen und Nicht-EU-Einheiten, die an bestimmten EU-Geschäftstätigkeiten oder Immobiliengeschäften beteiligt sind, unterliegen ebenfalls Offenlegungspflichten, wobei Treuhänder verpflichtet sind, die Eigentumsinformationen innerhalb von 28 Kalendertagen zu aktualisieren.