Steuerbefreiung für Trust-basierte Stablecoins in Japan
Die Finanzdienstleistungsbehörde Japans (FSA) hat einen Antrag eingereicht, um Trust-basierte Stablecoins ab dem Haushaltsjahr 2027 von der Pflicht zur Steuererklärung zu befreien. Die Behörde argumentiert, dass diese Maßnahme die Nutzung von Stablecoins als Transaktionsmittel erheblich verbessern würde.
Antrag auf Steuerreform
Im Rahmen ihres Antrags auf Steuerreform, der am Samstag veröffentlicht wurde, forderte die FSA die Aufsichtsbehörden auf, Trust-basierte Stablecoins von der Einreichung von Berichten über Begünstigte und Berechnungsunterlagen auszunehmen, die die Namen und Einkünfte der Begünstigten enthalten.
Argumente der FSA
Die FSA betont, dass Trust-basierte Stablecoins unter einer Vielzahl von Nutzern zirkulieren, häufig für zahlreiche Transaktionen verwendet werden und dass die Nutzer kein Einkommen aus dem Halten dieser Vermögenswerte erzielen können.
Legislative Genehmigung und Ausblick
Vorbehaltlich der legislativen Genehmigung könnte die Steuerbefreiung für Trust-basierte Stablecoins ab dem 1. April 2027, dem Beginn des Haushaltsjahres 2027 in Japan, in Kraft treten.
Integration von Kryptowährungen in das Finanzsystem
Die Gesetzgeber des Landes haben sich dem Ziel angenähert, Kryptowährungen unter dasselbe Dach wie traditionelle Finanzanlagen zu bringen, ein Vorhaben, das erstmals von Finanzministerin Satsuki Katayama im Januar signalisiert wurde. Im Juli verabschiedete das japanische Parlament Änderungen, die Krypto-Vermögenswerte als Finanzanlagen im Rahmen des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes (FIEA) des Landes klassifizieren.
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