Vorschlag der FCA zu Krypto-ETNs
Die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) hat vorgeschlagen, autorisierten Investmentfonds zu gestatten, bis zu 10 % ihrer Vermögenswerte in Krypto-Exchange-Traded Notes (ETNs) zu investieren, während der direkte Besitz von Kryptowährungen ausgeschlossen bleibt.
Konsultationspapier und Obergrenze
Laut dem 52. Quartalskonsultationspapier der FCA würde dieser Vorschlag es UCITS-Schemata und den meisten nicht-UCITS Einzelhandelsfonds ermöglichen, Krypto-ETNs zu halten, vorausgesetzt, die Exposition bleibt innerhalb einer Obergrenze von 10 % des gesamten Fondsvermögens. Die Aufsichtsbehörde hat eine fünfwöchige Konsultationsperiode eröffnet, deren Rückmeldungen bis zum 13. Juli fällig sind.
Durch die Festlegung einer spezifischen Obergrenze beabsichtigt die FCA, zu verhindern, dass autorisierte Fonds eine Krypto-Exposition eingehen, die groß genug ist, um ihre regulatorische Klassifizierung zu ändern. Die Aufsicht erklärte, dass höhere Zuteilungen Produkte in die Kategorie der eingeschränkten Massenmarktinvestitionen drängen könnten, was zusätzliche Anforderungen für Fonds schaffen würde, die an Einzelhandelsinvestoren vermarktet werden.
Regulatorische Anforderungen und Offenlegung
Portfoliomanager müssten zudem nachweisen, dass alle Krypto-ETN-Bestände mit den Anlagezielen und dem Risikoprofil eines Fonds übereinstimmen. Die FCA fügte hinzu, dass eine Krypto-Exposition, die ein tatsächlich minimales Niveau überschreitet, als wesentlicher Bestandteil der Fondsstrategie offengelegt werden muss.
Investitionsmöglichkeiten und Einschränkungen
Nach dem Vorschlag würden autorisierte Fonds in der Lage sein, in Krypto-ETNs zu investieren, die an anerkannten britischen Börsen sowie an qualifizierten Märkten in der Europäischen Union und anderen Jurisdiktionen, die den bestehenden Zulassungsstandards entsprechen, gelistet sind. Während die FCA bereit ist, eine Exposition durch börsengehandelte Produkte zuzulassen, bleibt ihre Position zu direkten Kryptowährungsbeständen unverändert.
Die Aufsichtsbehörde erklärte, dass sie derzeit nicht in Erwägung zieht, autorisierten Fonds den direkten Besitz von Krypto-Assets zu gestatten, und das Thema erst nach der Bewertung der Auswirkungen des bevorstehenden regulatorischen Rahmens für Krypto-Assets sowie der Regeln zum Schutz von Kundenvermögen erneut prüfen wird.
Kommentare aus der Branche
Jon Allen, Leiter Innovation und Betrieb bei der Investment Association, kommentierte den Vorschlag und begrüßte die Entscheidung der FCA: „Wir begrüßen diesen vernünftigen und pragmatischen Schritt der FCA, der es Fonds ermöglicht, über regulierte ETNs auf Krypto-Exposition zuzugreifen, da er Innovation innerhalb eines gut verstandenen Rahmens unterstützt.“
Ähnliche Produkte sind bereits in mehreren europäischen Märkten, darunter Deutschland, Schweiz und Niederlande, für Investmentfonds verfügbar. Branchenvertreter haben seit letztem Jahr auf Klarheit zu diesem Thema gedrängt.
Regulatorische Änderungen und Marktentwicklung
Die Konsultation folgt mehreren regulatorischen Änderungen, die den britischen Markt für Krypto-ETNs schrittweise wieder geöffnet haben. Die FCA hob 2025 ihr langjähriges Einzelhandelsverbot für Krypto-ETNs auf und erlaubte es Einzelinvestoren, nach einem vierjährigen Verbot auf die Produkte zuzugreifen.
Innerhalb weniger Tage nach dieser Entscheidung listeten Emittenten wie 21Shares, Bitwise, WisdomTree und BlackRock physisch hinterlegte Bitcoin- und Ether-ETNs an der Londoner Börse. Zusätzlicher Zugang kam im April, als das Fintech-Unternehmen Stratiphy Krypto-ETNs über Innovative Finance ISAs einführte, was einen steuerlich effizienten Zugang für Investoren nach Regeländerungen schuf.
Wie crypto.news zuvor berichtete, führte die Plattform ETNs ein, die von 21Shares ausgegeben wurden und Bitcoin, Ether sowie ein kombiniertes Bitcoin-Gold-Produkt abdecken. Krypto-ETNs sind auch über Plattformen wie Interactive Investor, Freetrade und Revolut verfügbar, obwohl diese Dienste derzeit keinen Zugang zu Innovative Finance ISAs bieten.
Investitionen, die über IF ISAs gehalten werden, fallen ebenfalls nicht unter den Schutz des britischen Financial Services Compensation Scheme.