Regulierung von Virtuellen Vermögenswerten in Simbabwe
Die Financial Intelligence Unit (FIU) der Zentralbank von Simbabwe hat angeordnet, dass alle Anbieter von virtuellen Vermögenswerten (VASPs) sich formell bei der Regulierungsbehörde registrieren müssen. Diese Maßnahme wurde durch ein öffentliches Mandat der FIU der Reserve Bank of Zimbabwe eingeführt, das am 16. Juni 2026 erlassen wurde. Damit wird der Übergang der Regierung zu einem integrierten und überwachten Regulierungsmodell für Krypto-Unternehmen gefestigt.
Regulatorischer Druck und Gesetzesänderungen
Der regulatorische Druck resultiert aus dem Finance Act Nr. 7 von 2025, der im Dezember 2025 verabschiedet wurde und Abschnitt 2 des Geldwäsche- und Verbrechensgewinngesetzes von Simbabwe änderte. Diese Änderung integrierte Anbieter von virtuellen Vermögenswerten, oder VASPs, formell in die gesetzliche Definition einer „Finanzinstitution“. Unter diesen neu erweiterten Befugnissen veröffentlichte der simbabwische Finanzminister am 10. Juni 2026 die „Money Laundering and Proceeds of Crime (Virtual Asset Service Providers Registration) Regulations“ unter dem Statutory Instrument 99 von 2026.
Registrierungspflichten und Ziele
Nach dem neu erlassenen Gesetz muss jede natürliche oder juristische Person, die den Austausch von Kryptowährungen und Fiat-Währungen anbietet oder erleichtert, sich rechtlich registrieren. Dies gilt auch für Unternehmen, die Verwahrungsdienste und Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen anbieten. Laut einer Erklärung der FIU ist das Hauptziel des neuen Rahmens die Einhaltung internationaler Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die FIU wurde als die primäre Aufsichtsbehörde benannt, die für die Durchsetzung dieser gesetzlichen Maßnahmen verantwortlich ist.
Wichtige Hinweise zur Registrierung
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Registrierung bei der FIU ausschließlich zu Überwachungszwecken dient und den Unternehmen keine allgemeine Geschäftslizenz gewährt.
„Die Registrierung bei der FIU zu AML/CFT-Zwecken stellt nicht an sich eine Genehmigung dar, in Simbabwe Geschäfte zu tätigen“
, heißt es in der öffentlichen Mitteilung. VASPs sind weiterhin verpflichtet, unabhängig alle erforderlichen Betriebsgenehmigungen, Lizenzen oder Genehmigungen von anderen relevanten nationalen Behörden, wie der RBZ oder der Securities and Exchange Commission von Simbabwe, je nach ihrem Geschäftsmodell zu erhalten.
Risiken im Kryptowährungsmarkt
Neben dem Registrierungsmandat erinnerte die FIU die Öffentlichkeit an die inhärente und hohe Risikobereitschaft des Kryptowährungsmarktes. Der Regulierer betonte, dass die Registrierung finanzielle Gefahren nicht beseitigt oder als Garantie gegen Verluste fungiert. Die FIU hob mehrere wichtige Risiken hervor, die Investoren sorgfältig berücksichtigen müssen, darunter die Volatilität von Kryptowährungen, Cyberangriffe, Betrügereien und Betrug. Sie warnte auch, dass Krypto-Nutzer im Gegensatz zum traditionellen Bankwesen über begrenzte oder keine Rückgriff- oder Entschädigungsmechanismen verfügen.
Simbabwe hat seinen Kryptowährungssektor unter dem Statutory Instrument 99 von 2026 formalisiert und legalisiert.