Kritik an Klage über ruhende Bitcoin-Wallets
Der Cardano-Gründer Charles Hoskinson hat eine Klage in New York kritisiert, die rechtlichen Anspruch auf Tausende von ruhenden Bitcoin-Wallets erhebt. Der Fall hat Aufmerksamkeit erregt, da er die Frage aufwirft, ob Inaktivität in einer selbstverwalteten Wallet als aufgegebenes Eigentum nach dem Staatsrecht behandelt werden kann.
Details zur Klage
Ein Kläger, der den Namen Noah Doe verwendet, reichte die Klage am 1. Mai 2026 beim Obersten Gerichtshof des Staates New York ein. Die Klage fordert das Gericht auf, den Besitz von 39.069 ruhenden Bitcoin-Wallet-Adressen zu erklären. Laut Berichten über die Einreichung behauptet der Kläger, er habe einen Algorithmus verwendet, um Wallets zu identifizieren, die seit mindestens fünf bis sechs Jahren keine Aktivität gezeigt haben. Die Adressen wurden später der NYPD als gefundene Gegenstände gemeldet.
Die Klage zitiert das New Yorker Gesetz über persönliches Eigentum, Artikel 7-B, das sich mit gefundenem und aufgegebenem Eigentum befasst. Die Beschwerde besagt, dass Benachrichtigungen über OP_RETURN-Nachrichten, eine öffentliche Webseite und eine Pressemitteilung versendet wurden. Einige Wallets wurden von der Liste entfernt, nachdem sie On-Chain-Aktivität gezeigt hatten. Die verbleibenden Adressen reagierten während der Benachrichtigungsfrist nicht, so die Behauptung.
Reaktionen und Bedenken
Hoskinson reagierte scharf auf X, nachdem der Fall in Krypto-Kreisen zirkulierte. Er schrieb: „Hey, du hast das Geld zu lange in deinem Safe gelassen. Ich will es!“ Er fügte hinzu: „Anwälte sind weiterhin der Abschaum der Erde.“
Seine Kommentare spiegelten die starke Besorgnis von Teilen des Kryptomarktes wider, ob ruhende Wallets wie vergessene Bankkonten behandelt werden können. Die Klage behauptet nicht, dass der Kläger die privaten Schlüssel zu den Wallets hat. Das ist entscheidend, denn Bitcoin kann ohne die korrekte kryptografische Signatur nicht bewegt werden. Selbst wenn ein Gericht einen Eigentumsbeschluss erlassen würde, würde das Netzwerk die Coins nicht von selbst übertragen.
Rechtliche und technische Herausforderungen
Die zentrale Frage ist, ob eine selbstverwaltete Bitcoin-Wallet als aufgegeben erklärt werden kann, weil sie seit Jahren nicht bewegt wurde. Viele langfristige Bitcoin-Halter bewahren Coins unberührt in Cold Storage als Sicherheitsmaßnahme auf. Das unterscheidet den Fall von einem Bankkonto oder einem Austauschkonto, da diese Systeme Verwalter, Kontenaufzeichnungen und rechtliche Prozesse für Inaktivität haben. Bitcoin-Wallets existieren außerhalb dieser Struktur.
Wie zuvor von crypto.news berichtet, könnten die aufgeführten Wallets etwa 3,7 Millionen BTC halten, die zum aktuellen Preis fast 285 Milliarden Dollar wert sind. Die Liste umfasst Berichten zufolge Adressen, die mit Satoshi Nakamoto und dem Mt. Gox-Hacker verbunden sind. Der gleiche Bericht stellte fest, dass rechtliche Benachrichtigungen technischen Fragen gegenüberstehen könnten, da einige alte Wallet-Bestände in älteren Skriptformaten vorliegen. Das könnte Teil des Streits werden, wenn das Gericht prüft, ob die Benachrichtigung gültig war.
Aktuelle Entwicklungen
Der Fall kommt zu einem Zeitpunkt, an dem US-Gesetzgeber weiterhin über den Besitz digitaler Vermögenswerte, Verwahrung und Marktregeln debattieren. Jüngste politische Vorschläge haben auch das Recht behandelt, digitale Vermögenswerte zu besitzen, zu übertragen und selbst zu verwalten. Befürworter strenger Selbstverwahrungsschutzmaßnahmen argumentieren, dass die Inaktivität einer Wallet nicht ausreichen sollte, um Aufgegebenheit zu zeigen. Sie sagen, dass Eigentümer Bitcoin viele Jahre lang halten können, ohne Transaktionen durchzuführen.
Für den Moment bleibt die Klage ein rechtlicher Anspruch, kein Urteil. Das Gericht hat Noah Doe nicht als Eigentümer der Wallets oder der damit verbundenen Bitcoin erklärt.