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Deutsche Bank plant Einführung eines Krypto-Custody-Services für BTC, ETH und Stablecoins

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Einführung des Digital-Asset-Custody-Services

Die Deutsche Bank hat bestätigt, dass sie im Jahr 2026 einen institutionellen Digital-Asset-Custody-Service einführen wird, der Bitcoin, Ether und ausgewählte regulierte Stablecoins unterstützt, vorbehaltlich des Abschlusses des regulatorischen Genehmigungsprozesses. Die Bank erklärte, dass die Plattform es institutionellen und Unternehmensklienten ermöglichen wird, digitale Vermögenswerte zu sichern und diese an Dritte zu übertragen, während die Bank die Wallets und privaten Schlüssel verwaltet.

Geplante Unterstützung und Zielgruppe

Laut Angaben vom 16. September ist eine erste Unterstützung für Bitcoin, Ether, USDC, EURC und EURAU geplant. Der Service wird zunächst auf Kunden in Deutschland fokussiert sein, sagte Gerald Podobnik, Co-Leiter der Corporate Bank der Deutschen Bank, gegenüber Bloomberg. Die Zielgruppe umfasst Vermögensverwalter, Hedgefonds, Verwahrer, Broker, staatliche Institutionen sowie Unternehmen, die mit Blockchain-Technologie arbeiten.

Auswahl der unterstützten Vermögenswerte

Zum Start plant die Deutsche Bank, eine ausgewählte Gruppe von digitalen Vermögenswerten zu unterstützen, anstatt die Verwahrung für eine große Anzahl von Token zu öffnen. Bitcoin und Ether bilden den Krypto-Anteil, während USDC, EURC und EURAU unter den Stablecoins oder E-Geld-Token aufgeführt sind, die voraussichtlich unterstützt werden. Die Liste der unterstützten Vermögenswerte unterliegt weiterhin der Produktgenehmigung, dem Risikomanagement und den regulatorischen Prozessen der Deutschen Bank.

Regulatorische Rahmenbedingungen

EURAU hat eine direkte regulatorische Verbindung zu Deutschland. AllUnity, ein Joint Venture zwischen DWS, Flow Traders und Galaxy, führte den eurogestützten Token im Juli 2025 ein, nachdem es eine Lizenz als E-Geld-Institut von der BaFin erhalten hatte. AllUnity beschreibt EURAU als vollständig reserviert und konform mit den MiCA-Anforderungen. USDC und EURC sind von Circle ausgegebene Dollar- und Euro-Stablecoins, während die jüngste Forschung der Deutschen Bank Stablecoins, tokenisierte Einlagen und digitale Zentralbankwährungen als separate Formen von digitalem Geld untersucht hat.

Digitale Vermögenswerte im Finanzsystem

„Digitale Vermögenswerte sind kein Ersatz für das traditionelle Finanzsystem, sondern eine wichtige Ergänzung dazu“,

sagte Podobnik.

Das Custody-Modell der Deutschen Bank überträgt die Verantwortung für die Verwaltung von Wallets und privaten Schlüsseln auf die Bank, wodurch der Bedarf für institutionelle Kunden verringert wird, ihre eigene Schlüsselverwaltungsinfrastruktur zu entwickeln. Der Service wird Übertragungen an Dritte sowie die Verwahrung ermöglichen.

Sicherheitsstruktur und technische Details

Die geplante Sicherheitsstruktur umfasst hardwarebasierte Schlüsselprotektoren, sichere Schlüsselerzeugung, Trennung der Aufgaben und Mehrpersonenfreigabe für Transaktionen. Die Deutsche Bank erklärte, dass separate warme und kalte Speicherumgebungen Teil der Architektur sein werden, unterstützt durch redundante Systeme sowie kontrollierte Backup- und Wiederherstellungsarrangements.

Zusammenarbeit mit Technologieanbietern

Im September 2023 unterzeichnete die Deutsche Bank eine globale Vereinbarung mit dem Schweizer Infrastrukturanbieter Taurus, um dessen Verwahrungs- und Tokenisierungstechnologie für Kryptowährungen, digitale Währungen und tokenisierte Vermögenswerte zu nutzen. Die Deutsche Bank wählte Taurus nach einem Due-Diligence-Prozess aus, während sie sich auf die Bereitstellung institutioneller Digital-Asset-Dienste vorbereitete.

Erweiterung der Plattform

Die Deutsche Bank erklärt, dass die Custody-Plattform später über Kryptowährungen und Stablecoins hinaus auf tokenisierte Finanzinstrumente ausgeweitet werden kann, abhängig von der Nachfrage, der Regulierung und ihrem internen Genehmigungsrahmen. Es wurde kein Datum für die Hinzufügung dieser Instrumente bekannt gegeben.

Fazit

Die Deutsche Bank hat zuvor 2023 bei der BaFin einen Antrag auf regulatorische Genehmigung im Zusammenhang mit der Digital-Asset-Custody gestellt. Die aktuelle Ankündigung besagt nicht, dass alle verbleibenden regulatorischen Schritte abgeschlossen sind, weshalb die Bank weiterhin den Startzeitpunkt von dem anwendbaren Prozess abhängig macht.

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