Schließung von Yepbit-Websites durch die ASIC
Die Australian Securities and Investments Commission (ASIC) hat mehrere Websites, die mit der Krypto-Börse Yepbit verbunden sind, geschlossen, nachdem Investoren berichteten, dass sie keine Gelder von der Handelsplattform für digitale Vermögenswerte und Futures abheben konnten. Die ASIC gab an, mehrere Beschwerden von Investoren erhalten zu haben, die ihr Geld, das über Yepbit gehalten wird, nicht zurückerhalten konnten. Yepbit präsentiert sich als globale Handelsplattform und bietet ihre Dienste auch Nutzern in Australien an. Die Aufsichtsbehörde hat die Verbraucher nun gewarnt, Geschäfte mit dem Unternehmen zu tätigen, und hat Warnungen auf ihre Investor Alert List hinzugefügt.
Reaktionen von Yepbit und der ASIC
Yepbit informierte die Investoren darüber, dass ihre Gelder nicht verfügbar seien, weil die ASIC das Geld eingefroren habe, während die Plattform regulatorischen Prüfungen oder Audits unterzogen wurde. Die ASIC wies diese Erklärung jedoch zurück und erklärte, dass sie keine Maßnahmen ergriffen habe, die Yepbit daran hindern, die Gelder der Investoren zurückzugeben. Die Aufsichtsbehörde bezeichnete die Aussagen als falsch und als Versuch, von den Abhebungs- und Rückforderungsanfragen der Kunden abzulenken.
Fehlende Lizenz und Registrierung
Zudem stellte die ASIC fest, dass Yepbit keine Australian Financial Services Licence (AFSL) besaß, die es ihr erlauben würde, Finanzdienstleistungen im Land anzubieten. Laut ASIC war Yepbit auch nicht als Anbieter von virtuellen Vermögenswerten beim Australian Transaction Reports and Analysis Centre (AUSTRAC) registriert. Nach dem aktuellen Rahmenwerk Australiens verlangt AUSTRAC von Unternehmen, die Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte anbieten, sich vor dem Betrieb im Land zu registrieren.
Warnungen und Empfehlungen der ASIC
Die ASIC forderte die Verbraucher auf, unabhängig zu überprüfen, ob ein Investmentunternehmen, das behauptet, regulierte Finanzdienstleistungen anzubieten, die erforderliche Lizenz besitzt. Eine Unternehmensregistrierung oder eine Australian Company Number allein bedeutet nicht, dass ein Unternehmen eine AFSL besitzt, erklärte die Aufsichtsbehörde. Verbraucher können Lizenzinformationen über die professionellen Register der ASIC überprüfen und ihre Investor Alert List auf Unternehmen prüfen, die Bedenken aufgeworfen haben.
„Die Aufsichtsbehörde erklärte, dass Investitionsangebote, die nicht durch vertrauenswürdige Quellen verifiziert werden können oder die Kunden dazu ermutigen, lizenzierte Fachleute zu meiden, mit äußerster Vorsicht behandelt werden sollten.“
Erfahrungen mit betrügerischen Plattformen
Im Mai berichtete crypto.news, dass die ASIC vor gefälschten Krypto-Handelsplattformen gewarnt hatte, die über WhatsApp und andere Messaging-Gruppen beworben wurden. Die Plattformen zeigten gefälschte Trades und Gewinne, bevor Benutzer, die Abhebungen versuchten, aufgefordert wurden, zusätzliche Gebühren zu zahlen, um ihre angeblichen Vermögenswerte freizugeben. Die ASIC erklärte in dieser Warnung, dass eingezahltes Geld direkt an Betrüger ging und nicht in echte Trades.
Maßnahmen der ASIC gegen betrügerische Websites
Im Rahmen ihrer Reaktion auf Yepbit erklärte die ASIC, dass sie ihre Fähigkeit zur Störung von Websites genutzt habe, um mehrere Websites, die angeblich von der Plattform betrieben wurden, zu entfernen. Die Aufsichtsbehörde hat auch Warnungen über Yepbit auf ihrer Investor Alert List veröffentlicht und erklärt, dass sie weiterhin mit anderen Regierungsbehörden zusammenarbeitet, um schädliche Websites zu entfernen.
Aktuelle Entwicklungen und regulatorische Änderungen
Australien hat sein Geldwäscherahmenwerk für Unternehmen im Bereich virtueller Vermögenswerte separat erweitert. AUSTRAC erklärte, dass die aktualisierten Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung am 31. März in Kraft traten, wobei zusätzliche Verpflichtungen für neu regulierte Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte ab dem 1. Juli gelten. Anbieter neu regulierter Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte mussten sich bis zum 29. Juli um die Einschreibung und Registrierung bewerben.
Die ASIC riet unterdessen Investoren, die mit Angeboten wie Yepbit zu tun haben, eine AFSL über ihre eigenen Register zu überprüfen, anstatt sich auf Zertifikate, Unternehmensregistrierungsdetails oder von der Plattform selbst gemachte Angaben zu verlassen. Die Aufsichtsbehörde erklärte, dass ein Gründungszertifikat oder eine Australian Company Number nicht belegt, dass ein Unternehmen lizenziert ist, um Finanzdienstleistungen anzubieten.